18.06.2025 • ThemenComplianceREAChCLP

Wege durch den Compliance-Dschungel

Gesetzliche Anforderungen im Chemikalienrecht sind komplex, ein strukturierter Ansatz hilft Unternehmen, zukunftssicher zu agieren.

Autor: Niklas Gatermann, Rechtsanwalt (Senior Associate), Reusch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Reuschlaw), Berlin

Gesetzliche Anforderungen im Chemikalienrecht sind komplex

Unternehmen, die mit chemischen Stoffen, Gemischen oder mit Erzeugnissen (Produkten) arbeiten, stehen einem wachsenden Geflecht regulatorischer Anforderungen gegenüber. Diese reichen vom „klassischen“ Chemikalienrecht, das in der REACh-Verordnung, der CLP-Verordnung oder der POP-Verordnung geregelt ist, über produkt- und branchenspezifische Rechtsakte (etwa für Biozide, Batterien, Spielzeuge etc.) bis zu produktsicherheitsrechtlichen Regelungen wie der GPSR (General Product Safety Regulation) oder sektorale Rechtsakte (wie etwa zum Ökodesign oder zur Kreislaufwirtschaft).

Unterschiedliche Vorschriften je nach Produktart, Marktakteur oder Tätigkeit stellen hohe Anforderungen an das Compliance-Management der betroffenen Unternehmen. Die Lösung zur Bewältigung dieser He­rausforderungen liegt in einem systematischen Ansatz. Dieser besteht darin, die gesetzlichen Vorgaben zu verstehen, Prioritäten zu setzen und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen. Ziel ist es, nicht nur rechtssicher, sondern auch wirtschaftlich effizient zu handeln. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass Unternehmen dadurch einen klaren Wettbewerbsvorteil in einem stark regulierten Umfeld erzeugen. Angesichts drohender Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten stellt sich ein solcher strukturierter Ansatz, wie er nachfolgend erläutert wird, als unerlässlich dar.

1. Analyse: Relevante Regelwerke identifizieren

Der erste Schritt auf dem Weg zur chemikalienrechtlichen Compliance ist die Bestandsaufnahme, im Rahmen derer Unternehmen identifizieren müssen (a) mit welchen Stoffen, Gemischen oder Produkten bzw. Produktkategorien sie arbeiten, (b) welche Rolle(n) als Marktakteur sie einnehmen (z. B. als Hersteller, Importeur, Händler etc.) und (c) in welchen Märkten sie tätig sind. Dies bezieht sich sowohl auf die geografische als auch die kundenbezogene Ebene, also etwa B2B oder B2C. Dabei sollten sowohl gesetzliche als auch vertragliche – insbesondere kundenseitige – Vorgaben einbezogen werden. An dieser Stelle können sich bereits erste prozessseitige Lücken und Optimierungspotenziale offenbaren.

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