24.04.2020 • Themen

Covestro bereitet sich auf die Rückkehr in den Regelbetrieb vor

Covestro plant eine Rückkehr zum Regelbetrieb.

Die Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie stellt weiterhin eine weltweite Herausforderung dar. Laut neuesten Erkenntnissen des Robert-Koch-Instituts zeigen die in den vergangenen Wochen deutschlandweit erlassenen Schutzmaßnahmen nun erste Wirkung. Im Einklang mit den aktuellen Beschlüssen der Bundesregierung sowie zahlreicher Landesregierungen plant Covestro eine sukzessive Rückkehr zum Regelbetrieb an deutschen Standorten. Ab dem 27. April 2020 sollen erste Anpassungen in einzelnen Bereichen umgesetzt werden.

„Die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten und ihrer Angehörigen steht bei Covestro weiter an allererster Stelle“, so der Vorstandsvorsitzende Markus Steilemann. „Das gilt insbesondere jetzt, wo wir in Deutschland vorsichtig die Rückkehr zum normalen Geschäftsbetrieb anpeilen. Wir werden dabei äußerst bedachtsam vorgehen und in kleinen Schritten auf die aktuellen Entwicklungen reagieren. Ganz herzlich danke ich allen, die den schwierigen Weg bis hierhin mitgegangen sind und ihn weiter mitgehen werden.“

Die Rückkehr zu regulären Geschäfts- und Betriebsabläufen erfolgt in Anlehnung und unter sorgfältiger Beachtung der öffentlich geltenden Rahmenbedingungen stufenweise. Dabei steht der Gesundheitsschutz bei der Rückkehr von Mitarbeitenden sowie sonstiger Beteiligter – wie Dienstleister und Kontraktoren – an die jeweilige Einsatzstelle im Fokus. Um das Risiko für alle bei einer höheren Anzahl von Personenkontakten im Arbeitsablauf zu reduzieren, führt das Unternehmen eine Maskenpflicht ein.

Covestro hat einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zum Gesundheitsschutz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschlossen. Die sukzessive Rückkehr definierter Personenkreise, die zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des regulären Geschäftsbetriebs erforderlich sind, setzt die weitere konsequente Einhaltung bestehender Verhaltens- und Hygienevorschriften sowie eine ausreichende Verfügbarkeit von Atemschutzmasken voraus. Mitarbeitende in Deutschland, die ihrer Tätigkeit von zu Hause nachgehen können und deren Anwesenheit zur Aufrechterhaltung des jeweiligen Abteilungsbetriebs nicht dringend erforderlich ist, sind weiterhin dazu angehalten, von zu Hause zu arbeiten.

Der Vorstand beobachtet die weltweite Entwicklung der Coronavirus-Pandemie weiterhin aktiv. Die erforderliche Anpassung oder Ausweitung bestehender Maßnahmen erfolgt im Einklang mit den Empfehlungen und Handlungsanweisungen der Bundesregierung, des Robert-Koch-Instituts sowie anderer Expertengremien.

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