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16.05.2019 • News

Arbeitsbedingungen in der deutschen Chemie

Im April 1920 trat der erste Reichstarifvertrag für akademisch gebildete Angestellte der chemischen Industrie in Kraft. Er regelte z.B. die Vergütung von Erfindungen und die Gehaltstarife in den ersten fünf Berufsjahren.

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