
Zulassung von Biozidprodukten in der EU
Chemieunternehmen, die in der Europäischen Union oder einem Mitgliedsland die Zulassung eines Biozidprodukts beantragen, müssen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eine Zusammenfassung der Produkteigenschaften (SPC) vorlegen. Falls es um eine Zulassung in der gesamten EU geht, muss die SPC in sämtliche Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt werden, bevor das Produkt zugelassen werden kann.