VCI zur TTIP-Resolution des Europäischen Parlaments

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) kritisiert die Position des Europäischen Parlaments, dass die EU-Chemikalienverordnung REACh und deren Implementierung von der unter TTIP geplanten regulatorischen Kooperation auszuschließen sei. Dafür hat sich das Parlament heute in seiner Resolution zu TTIP ausgesprochen.

VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann: „Mit seiner Position macht das Europäische Parlament die regulatorische Kooperation im Chemie-Bereich nahezu unmöglich. Dabei würde gerade die regulatorische Kooperation den Vertragspartnern die Chance bieten, langfristig Standards in der Chemikalien-Regulierung auf hohem Niveau anzunähern.“ Sollte sich die Haltung des Parlaments im weiteren Verhandlungsverlauf durchsetzen, so Tillmann, würden im Chemie-Bereich unnötige Doppelarbeiten und Bürokratiekosten zementiert und sinnvolle Annäherungen blockiert.

Die Position des Europäischen Parlaments überrascht den VCI vor allem vor dem Hintergrund des Anfang Mai veröffentlichten Verhandlungspapieres der Kommission zur regulatorischen Kooperation. Tillmann: „Die Kommission macht darin deutlich, dass Verhandlungen über Annäherungen jeglicher Regulierung nur stattfinden können, wenn keine Standards gesenkt werden. Außerdem müssen die Entscheidungen immer im gemeinsamen Interesse beider Seiten sein.“

Der VCI-Hauptgeschäftsführer erklärte dazu: „Unsere Enttäuschung über die Entscheidung ist deshalb so groß, weil wir die Bedenken der Europaabgeordneten immer ernst genommen und die Absenkung von Sicherheitsstandards nie in Erwägung gezogen haben. Die deutsche Chemie bekennt sich zu REACh.“

Investorenschutz fortführen
Das Parlament hat sich auch zum Themenkomplex Investor-Staats-Schiedsgerichtsbarkeit geäußert. VCI-Hauptgeschäftsführer Tillmann betonte vor dem Hintergrund der schwierigen politischen Kompromissfindung in diesem Bereich: „Investorenschutz bei TTIP ist ein notwendiger und verantwortlicher Beitrag zur Gestaltung der Globalisierung. Die Kommission muss in ihren Verhandlungen mit den USA diesen Schutz fortführen. Als Signal an das Europäische Parlament können dabei Weiterentwicklungen wie die Einrichtung einer Berufungsinstanz eingebracht werden. Ob mittel- bis langfristig ein internationaler Investitionsgerichtshof eine notwendige Weiterentwicklung ist, muss im Rahmen multilateraler Verhandlungen diskutiert und geprüft werden. Das geht aber nicht von heute auf morgen. Bis dahin brauchen international tätige Unternehmen im Rahmen bilateraler Verträge weiterhin Ad hoc-Schiedsgerichte.“
 

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