Wenn der Job wackelt
Es vergeht kaum ein Tag, an dem die Medien nicht über massiven Stellenabbau in deutschen Unternehmen berichten. Über die Ticker der Nachrichtenseiten laufen Abbaumaßnahmen von mehreren Tausenden Stellen. Kaum eines der großen Traditionsunternehmen hat noch keine solche Schreckensmeldung verbreiten müssen. Nicht nur in der Automobilindustrie sinken die Margen und steigen die Verluste, auch Fach- und Führungskräfte aus der Chemie- und Pharmaindustrie in Deutschland sind betroffen. Selbst der einstige Börsenliebling BioNTech baut Personal ab.
Autor: Nils Bronhofer, Kanzlei Bronhofer & Partner

Die Auswirkungen der wirtschaftlichen Transformation sind global und führen insbesondere in Deutschland zu massivem Stellenabbau. Die federführenden Personalabteilungen handhaben Restrukturierungsprojekte durch den Einsatz verschiedener Instrumente: Die natürliche Fluktuation, das Auslaufenlassen von befristeten Arbeitsverträgen und die vorzeitige Verrentung verdienter Mitarbeitender sind neben kollektivrechtlichen Abbaumaßnahmen durch den Abschluss von Sozialplänen und Interessenausgleichen mit dem Betriebsrat gängige Maßnahmen, auf die der einzelne Mitarbeitende wenig bis keinen Einfluss hat. In vielen Unternehmen gibt es keinen Betriebsrat als Arbeitnehmervertretung. Dort kann der Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse frei gestalten – die Beschäftigten stehen oft allein da. Dieser Beitrag gibt fachanwaltlichen Rat für Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden will.
Was tun, wenn eine Kündigung droht?
Mitarbeitende ohne besonderen Kündigungsschutz – etwa durch Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder Betriebsratsmandat – sollten aufmerksam sein und rechtzeitig vorsorgen.
Eine frühzeitig abgeschlossene Rechtsschutzversicherung bietet den Vorteil freier Anwaltswahl, muss jedoch mindestens drei Monate vor Eintritt des Versicherungsfalls bestehen. Eine solche Versicherung kostet weniger als 100 EUR pro Jahr und bietet auch dem Lebenspartner Versicherungsschutz. Auch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft bietet Rechtsschutz, allerdings ohne freie Anwaltswahl.
Besteht beim Arbeitnehmer eine Grunderkrankung, kann zudem ein Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung oder zumindest einer Gleichstellung sinnvoll sein. Wird die Schwerbehinderung anerkannt, so muss dies dem Arbeitgeber nicht offengelegt werden. Die Schwerbehinderung schützt jedoch in einer ersten Stufe vor Kündigung, weil sie den Arbeitgeber verpflichtet, die Zustimmung zur Kündigung bei der zuständigen Behörde einzuholen.
Geht dem Arbeitnehmer tatsächlich eine schriftliche Kündigung zu, muss dieser innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.
Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beenden, sollte der Arbeitnehmer das erste Angebot keinesfalls ohne fachkundige Prüfung und Hinterfragung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht annehmen. Häufig bauen Unternehmen Entscheidungsdruck zur Annahme eines solchen Aufhebungsvertrages auf. Betroffene sollten sich jedoch weder durch kurze Fristen noch der Drohung des Ausspruchs einer Kündigung verunsichern lassen. Ein seriöser Arbeitgeber wird immer genügend Bedenkzeit gewähren. Während der Bedenkzeit sollte der Arbeitnehmer Pflichtverletzungen vermeiden, die den Arbeitgeber zur fristlosen außerordentlichen Kündigung berechtigen. Hierzu gehört insbesondere das Kopieren von Unternehmensdaten. Auch Spesenabrechnungen sollten gewissenhaft erstellt und die geschuldete Arbeitszeit eingehalten werden.
Erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht erkennen die Schwächen in den Angeboten der Arbeitgeber. Diese liegen oft in einer fehlerhaften Sozialauswahl oder in der Tatsache, dass vergleichbare Stellen im Unternehmen frei oder kurzfristig verfügbar sind. In vielen Fällen können Arbeitsrechtsanwälte durch direkte Verhandlungen bessere Bedingungen erreichen, oder sogar die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vermeiden. Bei der Auswahl einer Fachanwaltskanzlei sollte der Arbeitnehmer auf deren Branchenerfahrung in der Chemie- und Pharmaindustrie achten.
„Mitarbeitende ohne besonderen Kündigungsschutz sollten aufmerksam sein und rechtzeitig vorsorgen.“
Fazit
Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung und der sorgsame Umgang mit den Daten des Arbeitgebers sind unerlässlich. Zeitdruck lässt sich durch die Bitte um mehr Bedenkzeit vermeiden. Bei der Wahl der Rechtsberatung sind Fachwissen und Erfahrung entscheidend. Wer all dies berücksichtigt, ist gut gegen arbeitsrechtliche Veränderungen abgesichert.

Zur Person: Nils Bronhofer
ist Gründungspartner der Kanzlei Bronhofer & Partner mit Sitz in München und weiteren Standorten in Augsburg, Rosenheim und Kempten. Der Jurist ist Fachanwalt für Arbeits- und Strafrecht und promovierte im Jahr 2004 zu einem rechtsvergleichenden Thema des damals neuen Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG).
© Bronhofer & Partner
Dieser Beitrag ist in CHEManager 10/2025 erschienen
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