Planungssicherheit beim IT-Sicherheitsrecht

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Mit dem Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie wird das deutsche IT-Sicherheitsrecht umfassend modernisiert und an die angespannte Bedrohungslage im Cyberraum angepasst.

Autor: Volker Oestreich, CHEManager

BSI sieht NIS-2-Regierungsentwurf als großen Schritt auf dem Weg zur Cybernation

Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Verabschiedung einer nationalen Cybersicherheitsstrategie. Mit ihr werden strengere Aufsichtsmaßnahmen für die nationalen Behörden, strengere Durchsetzungsanforderungen und eine Harmonisierung der Sanktionsregelungen in allen Mitgliedstaaten eingeführt.

Mit dem am 30. Juli 2025 vorgelegten Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie wird das deutsche IT-Sicherheitsrecht umfassend modernisiert und der angespannten Bedrohungslage im Cyberraum Rechnung getragen. Dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fällt dabei eine Schlüsselrolle zu. Bislang waren ca. 4.500 Einrichtungen vom BSI-Gesetz (BSIG) erfasst: Betreiber kritischer Infrastrukturen, Anbieter digitaler Dienste und Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse. Mit der Erweiterung wird das BSI deutlich mehr Einrichtungen beaufsichtigen, für die neue gesetzliche Pflichten in der IT-Sicherheit greifen. Um Einrichtungen zu informieren, die potenziell von neuen gesetzlichen Pflichten betroffen sind, erstellt das BSI fortlaufend Unterstützungsangebote und umfangreiche Informationen – einschließlich einer auf der BSI-Webseite veröffentlichten interaktiven NIS-2-Betroffenheitsprüfung.

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