Maschinensicherheit im digitalen Zeitalter
Mit dem Inkrafttreten der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 rückt die EU nicht nur mechanische und steuerungstechnische Sicherheit, sondern verstärkt auch digitale Risiken in den Mittelpunkt regulatorischer Anforderungen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Cybersecurity.
Autoren: Manfred Schulte, Fachbereichsleiter CE-Kennzeichnung, und Cihangir Günbay, Fachbereichsleiter Cybersecurity, Horst Weyer und Partner GmbH, Düren
Die neue EU-Maschinenverordnung rückt digitale Risiken in den Fokus der Produktsicherheit und markiert einen Paradigmenwechsel im europäischen Produktsicherheitsrecht
Maschinenhersteller und Betreiber müssen künftig sicherstellen, dass Software, Daten und vernetzte Systeme gegen Manipulation, unbefugte Zugriffe und andere digitale Gefährdungen geschützt sind. Die Verordnung verankert Cybersicherheit ausdrücklich und verbindlich als Teil der Maschinensicherheit.
Inhalt:
- Die neue EU-Maschinenverordnung rückt digitale Risiken in den Fokus der Produktsicherheit und markiert einen Paradigmenwechsel im europäischen Produktsicherheitsrecht
- Cybersicherheit wird Teil der Produktsicherheit
- Wesentliche Veränderung auch im digitalen Raum
- Protokollierung, Nachverfolgbarkeit und Behördenzugang
- Zur Person: Manfred Schulte
- Zur Person: Cihangir Günbay
„Die neue Maschinenverordnung verankert Cybersicherheit ausdrücklich und verbindlich als Teil der Maschinensicherheit.“
Cybersicherheit wird Teil der Produktsicherheit
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 und löst dann die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Im Gegensatz zur Richtlinie gilt die neue Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass sie in nationales Recht überführt werden muss. Damit verfolgt die EU das Ziel, die Produktsicherheit innerhalb des Binnenmarkts auch im Hinblick auf neue Herausforderungen durch Digitalisierung, künstliche Intelligenz und Vernetzung zu harmonisieren.
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Integration von Cybersecurity in das sicherheitstechnische Gesamtkonzept von Maschinen. Die Verordnung fordert ausdrücklich den Schutz sicherheitsrelevanter Software und Daten vor Manipulation, unbeabsichtigten Veränderungen oder schädlichen Eingriffen. Hersteller sind verpflichtet, alle digitalen Komponenten, die für die Konformität der Maschine entscheidend sind, eindeutig zu identifizieren und angemessen zu sichern. Dazu zählen etwa Steuerungssoftware, Firmware, Konfigurationsdaten oder automatisierte Update-Prozesse.
Die Einbindung von Cybersecurity erfolgt dabei nicht isoliert, sondern als Teil der technischen Risikobeurteilung, die den gesamten Lebenszyklus einer Maschine umfasst. Digitale Bedrohungen, bspw. durch unautorisierte Fernzugriffe, Schadsoftware oder nachträgliche Funktionserweiterungen, gelten künftig als sicherheitsrelevante Risiken, die dokumentiert, bewertet und durch geeignete Schutzmaßnahmen reduziert werden müssen.
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