12.07.2017 • Themen

Krankenkassen als Ersatzgesetzgeber

Vor der nächsten Bundestagswahl sieht Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des VFA, grundsätzlichen Handlungsbedarf in der Gesundheitspolitik: „Der Gesetzgeber fällt immer öfter aus. Statt Regelungen zu treffen, bleiben viele Fragen ungeklärt und offen, wie etwa beim so genannten Mischpreis. Andere Fragen regelt der Gesetzgeber nur scheinbar und wenig konkret, wie beim Arztinformationssystem."

„Wenn der Gesetzgeber keine Regelungen schafft, werden Krankenkassen über die Selbstverwaltung zum Ersatzgesetzgeber. Deshalb sollten Öffentlichkeit und Politik genau hinschauen, ob dies sachgerecht ist, also zu einer besseren Medizin führt," so Fischer weiter.

Eine Konsequenz des Vorgehens der Kassen: Jedes fünfte neue Arzneimittel ist inzwischen in Deutschland nicht mehr verfügbar, obwohl medizinische Leitlinien oft eine andere Sprache sprechen. Das zeigt, dass das Pendel zu stark in Richtung kurzsichtigen Sparens ausgeschlagen ist und Fragen nach einer besseren Therapie in den Hintergrund treten. Die Krankenkassen stellen ihre Budgetperspektive mittlerweile über die therapeutische Qualität.

Deshalb fordert Fischer grundlegende Änderungen: „In der Gesundheitspolitik ist der Gesetzgeber wieder gefordert, das Heft des Handelns in die eigene Hand zu nehmen und die wesentlichen Dinge zu regeln! Und er muss genau hinschauen, ob die Selbstverwaltung überall ausgewogen und ausbalanciert ist: Im obersten Gremium der Selbstverwaltung (Gemeinsamer Bundesausschuss) beherrschen Krankenkassen das Verfahren, nicht Ärzte und Patienten. Hier ist eine Überprüfung und öffentliche Diskussion der Strukturen und bei Vorgaben eine neue Gewichtung durch die Politik angezeigt: Das Stimmrecht für Patienten und Versicherte ist überfällig und die Expertise der medizinischen Fachgesellschaften muss systematisch einbezogen werden."

Die politischen Vorschläge des VFA für die Politik nach der Bundestagswahl sind unter „Gesundheit & Wohlstand" veröffentlicht.

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