Infraserv Logistics: Reglementierter Beauftragter in drei Niederlassungen

Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat die Infraserv Logistics Niederlassungen im Industriepark Höchst, in Frankfurt-Fechenheim und Gersthofen bei Augsburg als „reglementierter Beauftragter" zugelassen. Der Status ist an die Einhaltung strenger Sicherheitsvorschriften geknüpft und ermöglicht es, Luftfrachten schneller und kostengünstiger zu transportieren.

Mit der Registrierung als „reglementierter Beauftragter" erkennt das LBA an, dass der Logistikdienstleister ein umfassendes Maßnahmenbündel zum Schutz der Zivilluftfahrt vor terroristischen Angriffen erfüllt. EU-Vorschriften und das Luftsicherungsgesetz machen detaillierte Angaben darüber, welche Sicherheitsvorkehrungen der Dienstleister zum Erreichen des Status treffen muss.

„So soll sichergestellt werden, dass weder im Fracht- noch im Personenverkehr Substanzen transportiert werden, die die Flugsicherheit gefährden würden", erklärt Projektleiter Harald Karches von Infraserv Logistics.

Aufwändiges Sicherheitsprogramm etabliert
Der auf den Chemie- und Pharmabereich spezialisierte Logistikdienstleister hat dafür eigens ein Luftfracht-Sicherheitsprogramm aufgestellt, das behördlich anerkannt wurde. Dazu wurden in allen drei Niederlassungen Zugangskontrollen mit Sicherheitsausweis eingeführt sowie bauliche Veränderungen für die sichere Einhausung der Luftfrachtsendungen vorgenommen.

Harald Karches erklärt: „Besonders anspruchsvoll war das in unserem automatischen Hochregallager im Frankfurter Industriepark Höchst. Hier mussten wir in eine abgetrennte Ausschleusungsstrecke investieren, über die auszulagernde Paletten nur von Fachpersonal mit der entsprechenden Ausweiscodierung freigegeben werden können."

Auch der Schulungsaufwand war beträchtlich: Über 1.000 Trainingsstunden haben die 220 Mitarbeiter der drei Niederlassungen durchlaufen, bevor ihnen die Zulassung erteilt wurde.

Beschleunigte Transportabwicklung
Luftfrachten, die von reglementierten Beauftragten aufgegeben werden, gelten im weiteren Verlauf der Transportabwicklung als sicher. Damit sind sie am Flughafen nicht mehr den vorgeschriebenen Kontrollprozeduren unterworfen.

„Erfahrungsgemäß verkürzt sich dadurch die Laufzeit um einen Tag und unsere Kunden sparen sich je nach Umschließungsart mehrere Hundert Euro an Röntgenkosten", fasst Harald Karches die Vorteile zusammen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass auch der aufgebende Betrieb beim LBA registriert ist und den Status als „bekannter Versender" besitzt. Erst dann gilt die Sendung solange als sicher, wie sie von reglementierten Beauftragten bearbeitet wird.

„Produzierende Unternehmen können noch bis zum 25. März 2013 von ihrer bestehenden Anerkennung als bekannter Versender profitieren", berichtet der Projektleiter. „Wer auch danach regelmäßig Güter per Luftfracht verschickt, sollte sich rechtzeitig um die Registrierung kümmern", betont er. „Denn bis zur endgültigen Anerkennung durch das LBA kann es bis zu sechs Monaten dauern".

 

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