
Verantwortungsvolle Gestaltung von Lieferketten
Im Juli 2021 ist in Deutschland das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – „LkSG“) erlassen worden, das zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt.






























































