Anlagenbau & Prozesstechnik

Luftqualität in Innenräumen: Europanorm für Prüfverfahren von Grob- & Feinstaubfiltern

07.06.2011 -

CITplus - Die neue Europanorm EN 779:2011, die das Prüfverfahren von Grob- und Feinstaubfiltern definiert, schafft alltagstauglichere Voraussetzungen zur Klassifizierung von Luftfiltern: Denn fortan bestimmen neben dem mittleren auch der minimale Wirkungsgrad die Filterklassen F7, F8 und F9. Welche Veränderungen sich daraus für den Anwender ergeben, erläutert dieser Beitrag.

Mit der neuen Europanorm EN 779:2011 können viele Feinstaubfilter aus synthetischen, statisch aufgeladenen Materialien mit schnellem Wirkungsverlust nicht mehr ihrer bisherigen Klassifizierung gerecht werden. Glasfasermedien hingegen erreichen oftmals größere minimale Abscheideleistungen, als es die Norm künftig fordert. Camfil Farr, ein Hersteller von Produktlösungen für Luftfiltersysteme und Reinlufttechnik, warnt deshalb Planer und Betreiber davor, schlechtere Luftqualitäten zu akzeptieren, als sie mit bereits auf dem Markt erhältlichen Filtermedien erreichbar wären.

Jeder Großsstadtbewohnerkann betroffen sein

Der Weltmarktführer für Luftfiltersysteme bezieht sich dabei vor allem auf ethische und auch wirtschaftliche Argumente, die in europäischer Nachbarschaft längst selbstverständlich sind. Beispielsweise erfüllen alle Glasfaser-Taschenfilter von Camfil die Zertifizierungsvorgaben des SP Technical Research Institute of Sweden (P-mark). So lassen sich mit der Hi-Flo-Serie minimale Wirkungsgrade von 50, 70 und 80 statt den hierzulande geforderten 35, 55 und 70% für die Filterklassen F7, F8 und F9 erzielen.

Schätzungen des Umweltbundesamtes zufolge sterben jährlich 370.000 Menschen in Europa vorzeitig an den Folgen der Luftverschmutzung durch Feinstaub und Ozon. Die dadurch verursachten volkswirtschaftlichen Kosten werden mit 427-790 Mrd. € beziffert. Dabei handelt es sich keineswegs ausschließlich um Personen, die besonders widrigen Luftbedingungen ausgesetzt sind. Da der Durchschnittsbürger rd. 80% seiner Lebenszeit in geschlossenen Räumen verbringt und hier circa 50% aller Luftpartikel von außen kommen, kann jeder Großstadtbewohner betroffen sein. Luftverschmutzung hat vor allem einen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Lungenfunktionen speziell im Alter von zehn bis 18 Jahren. Verminderte Leistungsfähigkeit über verstärkte Krankheitsanfälligkeit bis hin zu chronischen Erkrankungen und Tod sind mögliche Folgen. Von den sogenannten lungengängigen Stäuben (<2,5 µm) sind Rußpartikel mit weniger als einem Mikrometer besonders schädlich. Studien der Brigham Young University in Utah/USA haben jedoch ergeben, dass Menschen, die Luftverschmutzungen ausgesetzt sind, ein höheres Risiko haben, an Herz- und Gefäßerkrankungen als an Lungenleiden zu sterben.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund gibt die europäische Norm EN 13779 Leitlinien für Lüftungs- und Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden, um bei akzeptablen Installations- und Betriebskosten ein zu allen Jahreszeiten behagliches und gesundheitlich unbedenkliches Innenraumklima zu schaffen. Die Norm schreibt vor, in einem ersten Schritt die Qualität der benötigten Innenraumluft (IDA 1 bis 4) zu klassifizieren. Im Anschluss ist eine Bestimmung der Außenluftqualität vor Ort (ODA 1 bis 3) erforderlich. Beide Größen sind dann die Grundlage für eine exakte Bestimmung geeigneter Filterkategorien.

Eine Frage des Anspruchs

Während diverse Methoden zwar Hilfestellungen bei der Definition des eigenen Anspruchs zwischen niedriger, mäßiger, mittlerer oder hoher Raumluftqualität geben, bleibt die Bestimmung der gewünschten Innenluftqualität aber letztendlich dem Immobilienbetreiber selbst überlassen. „Der Anspruch an Luftfilterleistungen ist in Deutschland immer noch wesentlich geringer als in anderen Ländern Europas. Anschaffungs- und Unterhaltungskosten scheinen wichtiger zu sein als die später erreichte Luftqualität und damit auch letztlich das Wohl der sich hierin aufhaltenden Menschen.

Nicht zuletzt um dieses Missverhältnis ethischer und ökonomischer Werte zu korrigieren, startete das Unternehmen am Mitte März eine international angelegte Roadshow. Ein rollendes Informationslabor konfrontiert die Bevölkerung sowie Politik, Kommunen, Industrie und Verwaltungen öffentlicher Gebäude mit der Frage: Ist feinstaubarme Innenraumluft nicht auch ein Menschenrecht? Auf der Ladefläche eines speziell konzipierten Ausstellungs-Trucks verdeutlichen interaktiv und medial aufbereitete Informationen, Versuchsreihen und Vor-Ort-Luftmessungen die Brisanz von Feinstaubbelastungen für den Menschen. Ziel des Projektes ist es, im Laufe der nächsten drei Jahre sowohl Privatpersonen als auch die Fachöffentlichkeit für feinstaubfreie Aufenthaltsbedingungen beispielsweise in Einkaufszentren, Bürohäusern, Flughäfen, Hotels oder Messehallen zu sensibilisieren.

Warum sich mit wenigerzufriedengeben?

Selbst wenn der Anspruch an die gewünschte Innenraumluftqualität hoch ist, führen die Filterklasse-Empfehlungen der EN 13779 nur bedingt zum Ziel.
Bisher gab es hierzulande nur die Unterteilung in Grob- (G1-4) und Feinstaub-Filter (F5-9). Dabei bestimmte der mittlere Wirkungsgrad die Filterklasse ungeachtet der Tatsache, dass sich synthetische Filter innerhalb kürzester Zeit entladen (Discharging) und ihre Filterleistung damit in der Regel deutlich unter den Klassifizierungswert sinkt. Deshalb wurden Filterleistungen in entladenem Zustand (minimaler Wirkungsgrad) häufig als „nicht gemessen" angegeben, obwohl diese auch nach alter Norm ermittelt und auf Prüfzeugnissen angegeben werden mussten. Die Filterklasse sagte also nur etwas über die durchschnittliche Abscheideleistung des Filters unter Laborbedingungen, nichts aber über die unter realen Bedingungen zu erwartenden Abscheideleistungen, Standzeiten und Druckverluste.

Filter der bisherigen Filterklassen F5 und F6 (nach EN 779:2002) sind unter Realbedingungen generell nur eingeschränkt zur Feinstaubfiltration geeignet. Dieser Tatsache trägt fortan eine neue mittlere Filtergruppe mit den Klassen M5 und M6 (Medium-Filter) Rechnung (siehe Abb. 2).

Bei den Filterklassen F7, F8 und F9 bestimmt künftig der niedrigere Wert von mittlerem Wirkungsgrad und minimalem Wirkungsgrad (nach Annex A - Effizienz in entladenem Zustand) des Filters die Filterklasse. Der minimale Wirkungsgrad soll für die Partikelgröße 0,4 Mikrometer bei wenigstens 35, 55 und 70% für die Feinstaubfilterklassen F7, F8 und F9 liegen. Viele Filter mit Synthetikmedium können diese nun geforderten Werte aufgrund ihrer schnellen Entladung und dem daraus resultierenden Wirkungsverlust nicht länger erfüllen und dürfen entsprechend zukünftig nicht mehr als Feinstaubfilter bezeichnet werden.

Bereits heute bessere Ergebnisse als gefordert

Andererseits können viele Luftfilter mit Glasfasermedium im Feinstaubsegment bereits heute bessere Ergebnisse bei gleichzeitig geringeren Energiekosten erzielen, als dies die EN 779 künftig fordert: so z.B. die Hi-Flo-Serie von Camfil, die entsprechend dem schwedischen Prüfzeichen „P-mark" gefertigt ist. Während das SP Technical Research Institute of Sweden 50, 70 und 80% minimaler Wirkungsgrad voraussetzt, liegt die künftig hierzulande geltende Norm 10-15 Prozentpunkte darunter. Camfil möchte in diesem Kontext Planer und Betreiber davor warnen, sich auf Kosten von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden der in ihren Gebäuden befindlichen Menschen mit geringerer Luftqualität zufriedenzugeben. Von den mit Personal- und Produktionsausfällen verbundenen wirtschaftlichen Schäden ganz zu schweigen.

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