KARL: VCI warnt vor massiven Mehrkosten für Industrie
Die erweiterte Herstellerverantwortung im Rahmen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) gefährdet laut VCI die Arzneimittelversorgung und schafft neue Bürokratie.

Mit der EU-Kommunalabwasserrichtlinie wird die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung in das EU-Wasserrecht eingeführt. Sie sieht eine Herstellerabgabe auf die Produkte aus den Bereichen Pharma und Kosmetik vor: Die Pharma- und Kosmetikindustrie soll mindestens 80% der Kosten für die Finanzierung der vierten Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen übernehmen. Große Kläranlagen müssen flächendeckend, kleinere Anlagen nach einer Risikoabschätzung umgerüstet werden. Die Pharma- und Kosmetikindustrie hat gegen die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) zur Finanzierung der vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen geklagt. Nun hat das Gericht der Europäischen Union die Klagen abgewiesen. Mit der neuen Regelung in der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) sollen Hersteller künftig einen Großteil der Kosten für eine zusätzliche Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen tragen.
Aus Sicht des VCI drohen durch die EPR massive finanzielle Belastungen der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie sowie erhebliche Rechts- und Umsetzungsunsicherheiten. Ulrike Zimmer, Bereichsleiterin Wissenschaft, Technik und Umwelt des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), erklärt: „Die erweiterte Herstellerverantwortung gefährdet die Versorgung der Menschen mit wichtigen Arzneimitteln, weil die Produktion nicht mehr wirtschaftlich sein könnte. Und sie schafft einen enormen neuen Bürokratieapparat in Industrie und Behörden. Die EU darf nicht die Augen vor diesen Risiken verschließen. Wir brauchen ein praktikables und bürokratiearmes Finanzierungsmodell für die vierte Reinigungsstufe.“
Laut Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender von Pharma Deutschland, brauche es zuerst eine umfassende wissenschaftliche Bestandsaufnahme, um alle im Abwasser nachweisbaren Mikroschadstoffe transparent zu erfassen und ihre Quellen eindeutig zu identifizieren. Nur so lasse sich der tatsächliche Beitrag der verschiedenen Verursacher bestimmen.
Der VCI erwartet von der EU-Kommission, die Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie vorübergehend auszusetzen und zügig praxistaugliche Anpassungen vorzulegen. Zahlreiche technische Fragen zur konkreten Umsetzung sind derzeit ungeklärt. „Umweltschutz und Versorgungssicherheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, betont Zimmer. Die chemisch-pharmazeutische Industrie stehe zu ihrer Verantwortung und begrüße Maßnahmen zur Reduktion schädlicher Mikroverunreinigungen. Und dort, wo regionale Probleme bestünden, könne eine vierte Reinigungsstufe ein richtiger Lösungsansatz sein.











