Dr. Norbert Röttgen: Nano-Aktionsplan 2015
21.03.2011 -
Eine moderne Gesellschaft braucht innovative Technik als Schlüssel für das Wachstum der Zukunft. Deutschland - als hochmodernes Industrieland - ist Vorreiter bei den Umwelttechnologien. Dazu gehören auch die Nanotechnologien. Besonders im Bereich der Umwelt- und Effizienztechnologien können wir hier ein Wachstum erreichen, das die eigenen Ressourcen schont und unsere Position im internationalen Wettbewerb stärkt. Daher müssen wir neue Lösungen suchen und Wachstum neu definieren. Ein neuer Wachstumsbegriff muss entwickelt werden, der sich auf eine Entkopplung vom Energie- und Ressourcenverbrauch und eine Entlastung der Umwelt stützt. Er muss menschenverträglich, naturverträglich und gerecht sein. Das ist der Wettbewerb des 21. Jahrhunderts.
Dieser Wettbewerb betrifft nicht nur die Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen, sondern auch das Setzen von Standards für die Produkte der Zukunft, ganz besonders im Bereich neuer Technologien wie den Nanotechnologien. Nanotechnologien spielen in der Zukunftsgestaltung eine wichtige Rolle, da sie zum Beispiel dazu beitragen können, durch neue Filtertechniken sauberes Wasser für alle Menschen zu gewährleisten. Sie können auch eine Rolle spielen bei der Energiegewinnung und Energieeinsparung, zum Beispiel durch neuartige Leuchtmittel, effiziente Dämmstoffe und Materialien.
Aus Fehlern in Technologiekonflikten der letzten Jahrzehnte haben wir gelernt. Neue Technologien werden nur dann akzeptiert, wenn ihre Risiken offen angesprochen und auf ein vertretbares Maß reduziert sind. Bei den Nanotechnologien, die sich in rasantem Tempo entwickeln und fortlaufend neue Materialien auf den Markt bringen, wird es auch weiterhin große Wissenslücken geben. Die Bundesregierung hat deshalb im „Nano-Aktionsplan 2015" beschlossen, den Anteil der Risikoforschung zu erhöhen. Dies schließt den gesamten Lebenszyklus der Nanomaterialien mit ein - von der Herstellung bis zur Entsorgung. Die Arbeit der NanoKommission der deutschen Bundesregierung hat hierzu einen wichtigen Beitrag geleistet.
Für eine nachhaltige Technologieentwicklung müssen Produktverantwortung und Vorsorgeprinzip gestärkt und eine Rückverfolgbarkeit von Produkten gewährleistet sein. Deshalb befürwortet das Bundesumweltministerium eine Nano-Datenbank mit Nanoprodukten auf europäischer Ebene. So kann im Zweifelsfall die Regierung handeln, wenn es notwendig werden sollte.
Angesichts der in dieser Technologie führenden Rolle Deutschlands sind wir gut beraten, bei der Ausgestaltung dieses Produktregisters auch im Hinblick auf den europäischen Binnenmarkt für die Einbindung der Industrie, der entsprechenden Gremien und aller Mitgliedstatten zu werben. Im „Nano-Aktionsplan 2015" hat sich die Bundesregierung wegen der bereits bestehenden rechtlichen Vorgaben auf EU Ebene - zum Beispiel bei der europäischen Kosmetikverordnung - auch für eine sektorbezogene Prüfung ausgesprochen. Danach wäre eine gestufte Vorgehensweise zum Aufbau eines Produktregisters denkbar, in der zunächst verbrauchernahe Anwendungen im Fokus stehen. Nur ein verantwortungsvoller Umgang mit Nanotechnologien trägt zum Erfolg dieser wichtigen neuen Technologieentwicklung bei.
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