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Europäische Kommunalabwasserrichtlinie könnte zu Versorgungsengpässen bei Arzneimitteln führen

Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie – kurz: KARL – soll die Wasserqualität in der Europäischen Union verbessern. Die Überarbeitung der Richtlinie aus dem Jahr 1991 sieht die Einführung einer vierten Reinigungsstufe vor und fokussiert sich auf die Entfernung von Mikroverunreinigungen wie Arzneimittelrückstände und Bestandteile von Kosmetika, die größtenteils durch private Haushalte und menschliche Ausscheidungen ins kommunale Abwasser gelangen. Doch KARL ist fachlich und politisch am Ende. Es gibt in der EU keine Institution mehr, die die überarbeitete Richtlinie in der jetzigen Form inhaltlich verteidigt.

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