04.07.2017 • Produkte

Evonik unterstützt seine Kunden bei der Biozid-Registrierung

Wasserstoffperoxid wird als Aktivsubstanz u. a. für die Formulierung von Biozidprodukten und die Herstellung der Aktivsubstanz Peressigsäure verwendet. Biozidprodukte, die Wasserstoffperoxid enthalten, werden in einer Vielzahl von Anwendungen eingesetzt, beispielsweise als Desinfektionsmittel bei der Wasseraufbereitung, in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, Tierhygiene oder auch im Gesundheitswesen.

Peressigsäure weist hervorragende desinfizierende Eigenschaften auf und unterstützt bereits bei niedriger Konzentration als antimikrobieller Wirkstoff die Beseitigung von Bakterien, Schimmelpilzen und Viren.

Biozid-Produkte unterliegen in der europäischen Union der Biozid-Produkte-Verordnung (BPR) (EU) Nr. 528/2012, welche die Verwendung von Biozid-Produkten und deren Bereitstellung auf dem Markt in der Europäischen Union regelt und die europäischen Vorschriften für Biozid-Produkte sowie deren Aktivsubstanzen harmonisieren soll. Ziel dabei ist es, ein hohes Schutzniveau für Menschen, Tiere und die Umwelt zu gewährleisten und eine ausreichende Wirksamkeit gegen entsprechende Zielspezies sicherzustellen. Die BPR schreibt einen zweistufigen Prozess vor, bei dem vor der Produktzulassung zunächst eine Bewertung der Aktivsubstanz erfolgt.

Seit dem 1. Februar 2017 müssen alle auf der Aktivsubstanz Wasserstoffperoxid basierenden Biozid-Produkte, die in den Markt gebracht und als Biozid-Produkte gemäß der BPR unterstützt werden, mit einer technisch equivalenten Aktivsubstanz formuliert werden. Darüber hinaus darf ab dem 1. Oktober 2017 der Wirkstoff Peressigsäure nur mit einer technisch equivalenten Quelle von Wasserstoffperoxid gemäß des Aktivsubstanz-Dossiers für Wasserstoffperoxid hergestellt werden.

Um diese regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, hat Evonik in Ergänzung zur bestehenden Produktlinie Persynt LC die neue Produktlinie Hyprox AS eingeführt. Beide Aktivsubstanzen sind zugelassene Referenzquellen gemäß der Biozid-Produkte-Verordnung 528/2012. Die Portfolioergänzung unterstützt die strategische Ausrichtung von Evonik als Anbieter umweltschonender und nachhaltiger Lösungen.

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