Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Getragen von den Fraktionen der Regierungskoalition trat am 12. November 2022 das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) in Kraft. Schon in der Diskussion und in den Stellungnahmen des letzten Jahres hat die Verletzung des Verfassungsrechts auf Seiten der Industrie eine Rolle gespielt. Jetzt hat das erste forschende Pharma-Unternehmen Verfassungsbeschwerde erhoben.

„Es ist nicht akzeptabel, dass unsere Branche im letzten Jahr zwangsweise Stabilisierungshilfen für die Krankenkassen leisten musste, obwohl die zu Grunde liegende Finanzschätzung noch nicht einmal zutreffend ist. Gesetzgeberische Schnellschüsse, die im Vorbeigehen einen etablierten Gesetzesrahmen wie den des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) ruinieren, gehören ihrerseits überprüft. Und zwar in Karlsruhe! Es ist richtig, dass mit Roche ein erstes forschendes Pharmaunternehmen Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aus dem letzten Jahr eingelegt hat. Schließlich ist gerade das Erstattungssystem für Innovationen systemwidrig durcheinandergewirbelt worden“, so kommentiert VFA-Präsident Han Steutel das aktuelle Geschehen in der Branche.

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