SGL Carbon beschließt Kapitalerhöhung

Der Vorstand der SGL Carbon hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit mittelbaren Bezugsrechten der Aktionäre der Gesellschaft beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll durch Ausnutzung des vorhandenen genehmigten Kapitals von 236.394.183,68 EUR um 76.800.000,00 EUR auf 313.194.183,68 EUR gegen Bareinlage durch die Ausgabe von 30.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils 2,56 EUR je Stückaktie, erhöht werden (die Neuen Aktien). Die neuen Aktien werden rückwirkend ab 1. Januar 2016 voll dividendenberechtigt sein.

Die neuen Aktien werden den bestehenden Aktionären im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts mit einem Bezugsverhältnis von 40:13 zu einem Bezugspreis von 6,00 EUR je neuer Aktie angeboten. Die Aktionäre können damit für je 40 bestehende Aktien der SGL Carbon 13 neue Aktien erwerben.

„Die heute angekündigte Kapitalerhöhung und die erwarteten Erlöse aus den Verkäufen im Geschäftsbereich Performance Products werden dazu beitragen, eine solide finanzielle Grundlage für unsere Wachstumsbereiche schaffen“, so Vorstandsvorsitzender Dr. Jürgen Köhler. „Die zukünftige SGL Group beabsichtigt, als innovatives Technologieunternehmen zusammen mit ihren Kunden Entwicklungen in den Bereichen Mobilität, Energieversorgung und Digitalisierung voranzutreiben. Dabei setzen wir auf unsere Kompetenz und jahrelange Erfahrung in der Herstellung, Weiterverarbeitung und Anwendung von hochwertigen Carbonfasern und Spezialgraphiten. Durch den Fokus auf zukunftsträchtige Industrien und Märkte erwarten wir, die Volatilität in unseren Geschäften besser ausgleichen zu können“.

Die Gesellschaft erwartet aus der Kapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös von rund 180 Mio. EUR und beabsichtigt, den Nettoemissionserlös – zusammen mit den Nettoerlösen aus den Veräußerungen der Geschäftsaktivitäten ihres ehemaligen Berichtssegments Performance Products (PP) – zur vollständigen Tilgung oder zum vorzeitigen Rückkauf der 2018 fälligen Wandelanleihe und zur vorzeitigen vollständigen Tilgung der Unternehmensanleihe der Gesellschaft zu verwenden und dadurch zur Stärkung der Kapitalstruktur, Verbesserung des Verschuldungsgrads (Leverage Ratio) und Steigerung der finanziellen Flexibilität der Gruppe.

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