Die erste REACh‑Meldefrist für Mikroplastik rückt näher: Bis 31. Mai 2026 müssen Unternehmen ihre Emissionen synthetischer Polymermikropartikel für 2025 melden. Wer jetzt keine belastbaren Daten erhebt, riskiert Lücken, die später kaum nachzuholen sind.

Am 31. Mai 2026 endet die erste Frist zur Meldung geschätzter Emissionen synthetischer Polymermikropartikel (SPM) an die ECHA. Betroffen sind unter anderem Hersteller und industrielle nachgeschaltete Anwender bestimmter Polymerformen wie Pellets, Flocken oder Pulver. Alle weiteren berichtspflichtigen Produkte mit SPM müssen bis zum 31. Mai 2027 berichtet werden.
Seit Oktober 2023 gilt die Beschränkung gemäß Eintrag 78 in Anhang XVII der REACH-Verordnung. Die Übergangsfristen sind gestaffelt. Informationspflichten wurden bereits konkretisiert, weitere Berichtspflichten folgen schrittweise.
Mit Blick auf den 31. Mai 2026 stellt sich für viele Unternehmen nicht mehr die Frage, ob sie betroffen sind, sondern ob ihre Emissionsdaten für das abgeschlossene Kalenderjahr 2025 vollständig und belastbar ist.
In der Praxis zeigen sich derzeit vor allem drei Herausforderungen:
- Die Definition synthetischer Polymermikropartikel wird uneinheitlich ausgelegt.
- Emissionsschätzungen erfordern Daten, die in dieser Form bislang nicht systematisch erhoben wurden.
- Interne Zuständigkeiten zwischen Regulatorik, Produktion, Einkauf und Nachhaltigkeit sind häufig nicht klar abgegrenzt.
- Auch formale Anforderungen an die Informationsweitergabe entlang der Lieferkette sind in vielen Unternehmen noch nicht vollständig umgesetzt.
Je näher die Frist rückt, desto schwieriger wird es, fehlende Informationen strukturiert zu erheben. Da die erste Meldung am 31. Mai 2026 Emissionen für das Kalenderjahr 2025 betrifft, lassen sich fehlende oder unzureichend dokumentierte Daten nicht beliebig nachträglich rekonstruieren. Unternehmen, die ihre Prozesse und Datenerhebungen bislang nicht systematisch aufgesetzt haben, stehen nun unter zusätzlichem Zeitdruck.
Eine fundierte Betroffenheitsanalyse schafft Klarheit darüber,
- welche Produkte tatsächlich meldepflichtig sind,
- welche Ausnahmen greifen,
- welche Daten noch erhoben oder verifiziert werden müssen,
- wie die Meldung an die ECHA organisatorisch vorbereitet wird.
UMCO begleitet Unternehmen bei der fachlichen Einordnung und operativen Umsetzung der Mikroplastik-Beschränkung. Mit fundierter REACH-Expertise und einem pragmatischen Blick auf Ihre betriebliche Realität unterstützen wir Sie Schritt für Schritt bei der Bewertung, Dokumentation und Vorbereitung Ihrer Berichtspflichten.
Unsere Leistungen umfassen:
- Prüfung der Betroffenheit Ihres Produktportfolios
- Fachliche Interpretation des Beschränkungstextes
- Unterstützung bei der Emissionsabschätzung
- Anpassung von Sicherheitsdatenblättern
- Vorbereitung und Durchführung der ECHA-Berichterstattung
- Schulungen zur Sensibilisierung Ihrer Fachbereiche













