IG BCE: Vassiliadis zum transatlantischen Freihandelsabkommen

Das umstrittene europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen (TTIP) sollte nach Ansicht des Vorsitzenden der IG BCE, Michael Vassiliadis, als Gelegenheit genutzt werden, „die Globalisierung von Produktion und Handel politisch fair zu gestalten". Auf einer Konferenz der Föderation der europäischen Industriegewerkschaften, IndustriALL Europe, in Madrid, fordert Vassiliadis am Mittwoch, „die historische Chance nicht zu verspielen, ein neues internationales Regelwerk zu entwickeln, das wirtschaftliche Dynamik fördert und soziale Verantwortung stärkt". Vassiliadis, zugleich Präsident von IndustriALL Europe, verknüpfte das mit der Warnung, „mit den Verhandlungen zwischen den USA und der EU eine neue Tür zum Sozialdumping öffnen zu wollen". Das werde auf entschlossene Gegenwehr der Gewerkschaften stoßen, so Vassiliadis: „Ziel muss es sein, den internationalen Wettbewerb so zu ordnen, dass die Menschen diesseits und jenseits des Atlantiks davon profitieren."

Vassiliadis verlangt insbesondere, die TTIP-Verhandlungen zwischen der EU und den USA „transparent und für alle nachvollziehbar zu führen". Vor allem müsse eine Beteiligung des europäischen Parlaments gewährleistet sein und auch der Sachverstand der Gewerkschaften hinzu gezogen werden. „Transparenz und Beteiligung sind die Voraussetzungen für Vertrauen und Akzeptanz und damit auch Bedingungen dafür, dass ein solches Abkommen überhaupt zustande kommen kann."

Die Anerkennung von Tarifautonomie, Mitbestimmung und Betriebsverfassung nannte Vassiliadis „unverzichtbar für eine Freihandelsabkommen mit den USA". Im Kern gewährleisteten diese die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Gestaltungskraft in Wirtschaft und Gesellschaft. „Auch die USA müssen die Rolle von Gewerkschaften und Betriebsräten als demokratisch legitimierte Interessenvertretung der Beschäftigten akzeptieren."

Spezielle Vorschriften zum Schutz von Investitionen hält Vassiliadis für „überflüssig". In der EU seien die Prinzipien der Rechtstaatlichkeit garantiert, so der Gewerkschaftsvorsitzende, „da gibt es keine Begründung für irgendwelche Sondervorschriften, die am Ende sogar das Gemeinschaftsrecht unterlaufen könnten."

 

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