Französisches Gericht kippt das französische BPA-Verbot

Das höchste Verfassungsgericht in Frankreich, der Conseil Constitutionnel, hat gestern festgestellt, dass das französische Gesetz vom 24. Dezember 2012, welches die Nutzung von Bisphenol A (BPA) einschränkt, den Handel in ungerechtfertigter Weise behindert.

In seinem Urteil hat der Conseil Constitutionnel entschieden, dass das von Frankreich verhängte Verbot zur Herstellung und Ausfuhr von BPA basierten Lebensmittelkontaktmaterialien verfassungswidrig ist.

Folglich wurde dieser Teil des Gesetzes mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der Conseil Constitutionnel bewertete die übrigen Regelungen des Gesetzes als nicht verfassungswidrig. Gleichzeitig stellte das Gremium jedoch klar, dass die Prüfung der wissenschaftlichen Basis bzw. der Verhältnismäßigkeit des Gesetzes nicht im Rahmen seiner Zuständigkeit liege.

Französischen Unternehmen ist somit wieder erlaubt, BPA-basierte Materialien für den Export zu produzieren; die für den französischen Binnenmarkt bestehenden, weitreichenden Verbote für BPA-basierte Materialien im Lebensmittelkontakt bleiben jedoch weiterhin bestehen.

"Die Entscheidung, das Verbot der Produktion und Ausfuhr aus Frankreich aufzuheben, gleichzeitig jedoch das Nutzungsverbot innerhalb Frankreichs beizubehalten, ist höchst inkonsequent und erfordert dringend Klärung auf europäischer Ebene”, so Jasmin Bird von der PC/BPA-Gruppe von PlasticsEurope.

"Weltweit bestätigen führende unabhängige wissenschaftliche Behörden, wie zum Beispiel die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dass BPA-basierte Lebensmittelkontaktmaterialien kein Risiko für die Verbraucher darstellen. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) unterstützt die Bewertung der EFSA. Daran hat sich nichts geändert."

Die Vereinbarkeit des französischen Gesetzes mit bestehendem EU-Recht war nicht Gegenstand der Prüfung des Verbots durch den Conseil Constitutionnel. PlasticsEurope wird daher seine anhängige Klage gegen das Verbot beim französischen Staatsrat (Conseil d´Etat) weiter verfolgen. Auch auf europäischer Ebene hält PlasticsEurope seine Forderung aufrecht, das französische Gesetz in seiner Gesamtheit aufzuheben.

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