29.04.2020 • NewsChemieindustrieREAChUMCO

Faltblatt Chemikalien-Verbotsverordnung von UMCO erhältlich

Das UMCO-Faltblatt „Chemikalien-Verbotsverordnung“ ist ab sofort online erhältlich

Faltblatt Chemikalien-Verbotsverordnung. Foto: UMCO
Faltblatt Chemikalien-Verbotsverordnung. Foto: UMCO

Diese Praxishilfe hilft schnell und übersichtlich dabei, die richtigen notwendigen Schritte einzuleiten, wenn es darum geht, gefährliche Stoffe und Gemische in Verkehr zu bringen. Wann greifen erleichterte Anforderungen und wann muss eine behördliche Erlaubnis vorliegen? Welche Vorschriften gibt es für die Abgabe? Was muss wie und wie lange dokumentiert sein? Und kann das dann einfach in die Post?

„Die Anforderungen an die Abgabe von Gefahrstoffen sind in der ChemVerbotsV en détail geregelt“, sagt Robert Zabel, Reach-Experte der UMCO in Hamburg, „aber eine übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten Beschränkungen und Verbote hilft im Betriebsalltag.“

Gefahrenklasse, Gefahrenkategorie und die entsprechenden Piktogramme – auf dem Faltblatt findet zusammen, was zusammengehört. Das Faltblatt „Chemikalien-Verbotsverordnung“ ist im 10-er, 20-er, 50-er oder 100-er Pack verfügbar. Es kann über die UMCO-Website bezogen werden.

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UMCO GmbH

Georg-Wilhelm-Str. 187
21107 Hamburg
Deutschland

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