17.06.2025 • News

EuGH prüft Comeback von Mancozeb

Verbot des Breitbandfungizids könnte bald aufgehoben werden

Der Europäische Gerichtshof hat eine mit Spannung erwartete Anhörung für den 1. Juli 2025 angesetzt. Sie könnte den Grundstein dafür legen, dass Mancozeb wieder in der EU zugelassen wird – mit potenziell weitreichenden, positiven Folgen für die europäische Landwirtschaft. Die Anhörung könnte ein entscheidender Schritt sein, um die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Nichtverlängerung der Zulassung aufzuheben – und damit den Weg für ein Comeback von Mancozeb ebnen.

Mancozeb gehört zur Gruppe der Ethylenbisdithiocarbamat-Fungizide (EBDC). Der Wirkstoff wurde 1948 in den USA als Breitbandfungizid für die Landwirtschaft und den Gartenbau zugelassen. Auf nationaler Ebene war Mancozeb in 27 EU-Staaten sowie in der Schweiz zugelassen und in zahlreichen Pflanzenschutzmitteln enthalten. Wegen Gesundheitsbedenken hat die EU-Kommission Ende 2020 beschlossen, Mancozeb die EU-Marktzulassung zu entziehen. Die Frist für Abverkauf und Aufbrauch von Pflanzenschutzmitteln die Mancozeb enthalten, endete Anfang Januar 2022.

Viele Landwirte betrachten Mancozeb als ein bewährtes und kostengünstiges Mittel zur effektiven Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten, bspw. der Kraut- und Knollenfäule bei Kartoffeln. Eine Rückkehr käme zu einem entscheidenden Zeitpunkt: Neben steigenden Produktionskosten und wachsendem internationalem Wettbewerbsdruck – etwa durch veränderte Handelsdynamiken mit den USA – bereiten auch zunehmende Ausfälle durch Krankheiten wie Stolbur der EU-Landwirtschaft große Sorgen. Der Druck auf die Wettbewerbsfähigkeit nimmt spürbar zu.

Tomasz Bienkowski, Präsident der Polnischen Kartoffelföderation, erklärte: „Seit dem Verbot von Mancozeb erleidet unsere Branche jedes Jahr hohe Verluste. Wir hoffen, dass die Gerichtsentscheidung den Weg frei macht – für mehr Ertragssicherheit, geringere Kosten und eine stärkere Position unserer Produkte auf dem Markt.“

Mancozeb gilt als wirksames und günstiges Mittel zum Schutz vor den zunehmenden Pflanzenkrankheiten, die auch durch den Klimawandel verstärkt auftreten. Der Europäische Gerichtshof hatte zuletzt die Entscheidung des EU-Gerichts zur Aufrechterhaltung des Verbots aufgehoben und dabei auf Verfahrensfehler verwiesen – ein deutlicher Hinweis, dass die Kommissionsentscheidung aus dem Jahr 2020 rechtlich nicht haltbar sein könnte.

EuGH prüft Comeback von Mancozeb
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