04.04.2011 • NewsClariantDr. Günter von AuSüd-Chemie

Clariant strebt vollständige Übernahme der Süd-Chemie an

Die Generalversammlung von Clariant, Muttenz, Schweiz, hat den Weg frei gemacht für die Übernahme von über 95 % der Aktien der Süd-Chemie AG, München. Die Clariant-Aktionäre stimmten einer Kapitalerhöhung zu; diese ist die Voraussetzung für die Übernahme der Süd-Chemie Anteile durch Clariant, die teilweise durch einen Aktientausch mit den Traditionsaktionären der Süd-Chemie realisiert wird. Der Vorstand der Süd-Chemie AG begrüßt die Entscheidungen der Clariant-Aktionäre. Sie bestätigt die hohe Wertschätzung für die Süd-Chemie aufgrund ihrer guten weltweiten Marktstellung und der hervorragenden Wachstumsperspektiven für ihre Geschäfte, die sich als Teil des Clariant-Konzerns sicherlich hervorragend weiter entwickeln werden. Neben der Kapitalerhöhung beschloss die Generalversammlung auch die Erweiterung des Verwaltungsrats der Clariant und wählte drei neue Mitglieder in das Kontrollgremium. Es handelt sich dabei um die Süd-Chemie Traditionsaktionäre und Aufsichtsratsratsmitglieder Dr. Dolf Stockhausen und Konstantin Winterstein sowie um den Vorstandsvorsitzenden der Süd-Chemie AG, Dr. Günter von Au. Sobald die Erhöhung der Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder im Handelsregister des Kantons Basel-Landschaft eingetragen ist und Herr Dr. Stockhausen, Herr Winterstein und Herr Dr. von Au von ihren Funktionen bei der Süd-Chemie entbunden beziehungsweise zurückgetreten sind, werden sie in den Clariant-Verwaltungsrat eintreten.

Clariant strebt nach wie vor eine vollständige Übernahme der Süd-Chemie an. Wahrscheinlich nach der kartellrechtlichen Freigabe wird das Schweizer Unternehmen allen außenstehenden Aktionären ein Übernahmeangebot unterbreiten. Das Angebot muss zunächst der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgelegt werden. Nach Prüfung und Freigabe durch die BaFin ist eine Stellungnahme von Süd-Chemie Vorstand sowie Aufsichtsrat abzugeben. Die Aktionäre haben sich dann in einer vom Bieter im Angebot festzusetzenden Frist zu entscheiden, ob sie das Angebot annehmen. Die Frist muss wenigstens vier Wochen und darf höchstens zehn Wochen betragen.

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