BMU und VCI setzen Kooperation zum Human-Biomonitoring fort

Das Bundesumweltministerium (BMU) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) arbeiten seit 2010 an einem gemeinsamen Projekt, um die Kenntnisse über Stoffe zu verbessern, die vom menschlichen Organismus aufgenommen werden. Die Kooperationspartner haben jetzt weitere fünf Substanzen bestimmt, für die erstmals eine Messmethode entwickelt werden soll. Bei der Auswahl der Stoffe werden BMU und VCI durch einen hochrangig besetzten Expertenkreis beraten, der von der Forschung, der Industrie und einschlägigen Fachbehörden besetzt wird. Konkret handelt es sich bei den fünf Stoffen um 3-(4-Methylbenzyliden)-campher, N-Methyl-2-pyrrolidon, N-Ethyl-2-pyrrolidon, 2-Mercaptobenzothiazol und Diphenylmethan-4,4‘-diisocyanat. Sie finden als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln, als Lösungsvermittler für Farben und Kunststoffe, als Bestandteil von Vulkanisationsbeschleunigern für Gummiartikel und Reifen und als Bestandteil von Einkomponentenschaum zur Fixierung und Dämmung von Fenster- und Türrahmen Verwendung.


Im Blickpunkt der Kooperation von Bundesumweltministerium und Chemieverband zum Human-Biomonitoring stehen Stoffe, denen die Bevölkerung möglicherweise vermehrt ausgesetzt ist oder die eine besondere Gesundheitsrelevanz haben können, die aber bislang im menschlichen Körper nicht messbar sind. In den nächsten zehn Jahren sollen so für bis zu fünfzig gemeinsam ausgewählte Stoffe oder Stoffgruppen Analysemethoden entwickelt werden, die dann in Untersuchungen zur Anwendung gebracht werden. Die Kooperation soll zunächst in einer dreijährigen Pilotphase erprobt werden.


Für die Methodenentwicklung der Nachweisverfahren hat der VCI die Verantwortung übernommen. Für die Anwendung der Methoden in geeigneten Untersuchungen liegt die Verantwortung beim BMU, das hier eng mit dem Umweltbundesamt zusammenarbeitet. Human-Biomonitoring ist für den gesundheitsbezogenen Umweltschutz ein zentrales Informations- und Kontrollinstrument. Die Daten können als Frühwarnsystem für bisher nicht erkannte Belastungen dienen. Ob der Nachweis eines Stoffes mit einer gesundheitlichen Belastung einhergeht, bedarf einer Risikobewertung, die zum Beispiel medizinische und toxikologische Erkenntnisse heranzieht. Human-Biomonitoring liefert außerdem wissenschaftlich fundierte Daten darüber, ob Verbote oder Beschränkungen bedenklicher Stoffe tatsächlich zu einem Rückgang der Belastung in der Bevölkerung geführt haben.

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