23.12.2017 • NewsAmChamDonald TrumpFreihandel

AmCham Germany begrüßt Impulse durch US-Steuerrechtsreform

AmCham Germany begrüßt die Impulse für Wachstum und Beschäftigung, die durch die vom Kongress verabschiedete Steuerreform gesetzt werden, sieht aber Korrekturbedarf bei Elementen, die zu Handelseinschränkungen führen könnten.

Dazu AmCham Germany Präsident Bernhard Mattes: „Mit der Senkung der Körperschaftsteuer auf 21 Prozent werden Wachstumsanreize gesetzt – auch für deutsche Unternehmen in den USA. Zudem erhöhen Maßnahmen wie der temporäre Sofortabzug für die Anschaffung von Investitionsgütern, insbesondere Industrieanlagen und Maschinen, die Attraktivität der USA als Investitionsstandort." In den USA sind 3.700 deutsche Tochtergesellschaften tätig und sichern dort 700.000 Arbeitsplätze.

Der Übergang von einer weltweiten Besteuerung zum Territorialitätsprinzip wird ebenfalls begrüßt. Die USA nähern sich damit internationalen Standards an.

Allerdings steht, so AmCham, bei einigen neu eingeführten Regelungen die Kompatibilität mit bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen wie auch mit OECD-Standards in Frage. An erster Stelle zu nennen ist die sog. „Base Erosion and Anti-Abuse Tax" (BEAT) durch die eine Doppelbesteuerung von bestimmten Liefer- und Leistungsexporten in die USA droht. Um Einschränkungen des freien und fairen Handels auf beiden Seiten des Atlantiks zu vermeiden, muss der Anwendungsbereich dieser Regelung überprüft und sinnvoll begrenzt werden.

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