
Besonderheiten der Verjährung im Logistikrecht
Die Verjährungsregelungen im Logistikrecht sind komplex und bergen erhebliche Risiken.

Die Verjährungsregelungen im Logistikrecht sind komplex und bergen erhebliche Risiken.

Bei der Gestaltung von Logistikverträgen ist eine Vielzahl von Risikofaktoren zu berücksichtigen, die sowohl im Interesse der Auftraggeber, als auch der Logistikdienstleister möglichst klar und umfassend geregelt werden sollten, um Unklarheiten, Risiken und Konflikte während der Vertragslaufzeit zu vermeiden.

Logistik besteht vordergründig aus physischen Prozessen in Form des Transportierens, Umschlagens und Lagerns von Gütern, oft in Kombination mit weiterführenden Leistungen (Value Added Services).

Seit jeher hat in der Pharmalogistik aufgrund des regelmäßig hohen Werts pharmazeutischer Produkte und der Schadensanfälligkeit logistischer Leistungen das Thema Haftung eine wesentliche Rolle gespielt.

Erläuterung der wesentlichen Anforderungen an die Auftraggeber, sich daraus ergebende Risiken und Lösungsansätze zur Risikominderung.


Logistik und Transport sind Grundvoraussetzungen für eine funktionierende Wirtschaft und bilden das Rückgrat des Handels.

Die Festlegung der Vergütung ist auch bei Logistikverträgen naturgemäß ein für beide Seiten wesentlicher Vertragsbestandteil.

Im Juli 2021 ist in Deutschland das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – „LkSG“) erlassen worden, das zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt.


Logistikleistungen sind zwar keine IT-Leistungen, werden aber zum großen Teil IT-unterstützt erbracht und erfordern damit die Beachtung besonderer Risiken und Anforderungen.