VFA plädiert für steuerliche Forschungsförderung

Der VFA - Verband der Forschenden Pharmaunternehmen plädiert nachdrücklich dafür, in nächster Zeit einen Grundsatzbeschluss zur Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung in Deutschland zu fassen. Diese sollte zusätzlich zur Projektförderung erfolgen und als „tax credit" in Form eines 10prozentigen Abzugs des F&E-Aufwands von der Steuerschuld (abzüglich bereits geförderter Projekte) ausgestaltet werden. Liegt keine Steuerschuld vor, sollte eine Gutschrift erfolgen. Eine solche Ankündigung würde unmittelbar eine positive Wirkung im Hinblick auf künftige F&E-Investitionen in Deutschland entfalten. Eine solche steuerliche Forschungsförderung hätte folgende Vorteile für den Standort Deutschland und damit auch für die Menschen in unserem Land:

1. Eine steuerliche Forschungsförderung ist ein schnell und in der Breite wirksames, unbürokratisches Instrument. Damit ist dieses ideal, um den dringend benötigten neuen Wirtschaftsaufschwung stabilisieren und zu beschleunigen.

2. Wenn die Firmen erwartungsgemäß die steuerliche Forschungsförderung zur Erhöhung ihrer F&E-Aufwendungen nutzen, werden die anfänglichen Steuerausfälle bei Bund, Ländern und zum kleinen Teil bei den Gemeinden weitgehend durch höhere Steuereinnahmen (Mehrwert- und Lohn/Einkommenssteuer), durch neue Arbeitsplätze und die Beschaffung von Geräten und Hilfsmitteln kompensiert.

3. Eine steuerliche Forschungsförderung würde sich durch die Steigerung der F&E-Aktivitäten auch positiv auf entsprechende Zulieferer und Dienstleister, z. B. Hersteller von Laborausstattung, Reagenzien und IT, Auftragslabors und Auftragsforschungseinrichtungen, auswirken. Hinzu kämen vermehrte Handwerkerleistungen, die meist aus dem unmittelbaren lokalen Umfeld bestellt werden. Dies trägt zur Stabilisierung und Erhöhung der regionalen Wirtschaftskraft bei.

4. Da F&E von den Firmen oft in Zusammenarbeit mit Universitäten oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen betrieben wird, käme eine steuerliche Forschungsförderung mittelbar auch diesen Instituten zugute.

5. Die steuerliche Forschungsförderung ist für die Wettbewerbsfähigkeit des F&E-Standortes Deutschland von hoher Bedeutung, da 21 von 30 OECD-Staaten und 15 der 27 EU-Länder bereits eine steuerliche Forschungsförderung bieten. Darunter sind praktisch alle Staaten mit größeren Forschungsaktivitäten. So wirbt z. B. Frankreich intensiv mit einem 50% igen „tax credit" im ersten Jahr um die Ansiedlung innovativer Firmen. Der Staat ist nicht unbedingt der beste Ratgeber, in welchen Bereichen die Firmen vermehrt forschen sollen. Daher ist es sinnvoll, neben der bisherigen Projektförderung, bei der die Forschungsrichtung vorgegeben ist, auch eine „neutrale" Förderung einzuführen.

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