26.10.2026 • News

VCI begrüßt Korrekturen bei der CLP-Verordnung

Das Europäische Parlament hat heute das Omnibuspaket VI zu Chemikalien verabschiedet. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) begrüßt die damit verbundenen Vereinfachungen bei der CLP-Verordnung.

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CLP steht für „Classification, Labelling and Packaging“ und bezeichnet die europäische Regelung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien.

Das Paket enthält vom VCI lange geforderte Anpassungen bei den Kennzeichnungsvorschriften, Fristen sowie den Informationspflichten für Werbung und Fernabsatzangebote. Auch die Möglichkeiten zur digitalen Kennzeichnung sollen erweitert werden.

Positiv bewertet der VCI insbesondere, dass einzelne Anforderungen der CLP-Revision von 2024 noch vor ihrer Anwendung teilweise zurückgenommen oder abgemildert werden. Die ursprünglichen Vorgaben hätten bei den Unternehmen erheblichen Mehraufwand verursacht.

Weitere Vereinfachungen müssen folgen

Der Omnibus VI kann jedoch nur ein Anfang sein. Der Vereinfachungsbedarf im europäischen Chemikalienrecht bleibt erheblich. Weitere Entlastungen sind insbesondere bei Kennzeichnungs- und Datenanforderungen, Meldepflichten sowie an den Schnittstellen zwischen europäischen Regelwerken erforderlich. Überschneidende und voneinander abweichende Vorgaben müssen systematisch abgebaut werden.

Zudem muss die EU ihre Chemikalienregulierung wieder stärker am international harmonisierten UN GHS ausrichten. Das United Nations Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals ist ein weltweites System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Europäische Sonderwege und zusätzliche Abweichungen vom internationalen Regelwerk erschweren die Umsetzung einheitlicher Vorgaben und stellen internationale Lieferketten vor erhebliche praktische Herausforderungen.

„Die Verabschiedung des Omnibuspakets VI ist ein wichtiger Schritt. Der Vereinfachungsprozess darf damit jedoch nicht enden“, sagt Ulrike Zimmer, Bereichsleiterin Forschung und Technik beim VCI. „Die europäischen Institutionen müssen den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen. Wir brauchen ein Chemikalienrecht, das Gesundheit und Umwelt wirksam schützt und zugleich innovationsfreundlich, wettbewerbsfähig und im betrieblichen Alltag praktikabel ist. Die zunehmende Abweichung von international harmonisierten Regelwerken muss gestoppt werden.“

Hintergrund

Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen mit gefährlichen Eigenschaften auf europäischer Ebene. Sie legt fest, wie Gefahren eingestuft und einheitlich kommuniziert werden, damit Verbraucher und professionelle Anwender chemische Produkte sicher verwenden können. Zu den Kennzeichnungselementen gehören unter anderem Gefahrenpiktogramme, Signalwörter sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise auf den Etiketten. Mit der CLP-Verordnung setzt die EU die Vorgaben des Global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) in europäisches Recht um.

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