VCI: Auffangregelung nötig, um Härtefälle zu vermeiden

Der Bundestag hat gestern Änderungen zum EEG und zum Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) beschlossen. Sie haben wesentliche Auswirkungen auf die Eigenstromerzeugung in der chemischen Industrie. VCI-Hauptgeschäfts-führer Utz Tillmann sagte dazu: „Nach der Verständigung mit der EU-Kommission findet sich der Bestandsschutz für Eigenstromanlagen nun auch im EEG wieder.  Diese Anpassung würdigt die wichtige Rolle, die unsere effizienten KWK-Anlagen im Rahmen der Energiewende und für den Klimaschutz spielen.“

Laut Tillmann muss die Chemiebranche durch die Änderung aber auch eine neue Belastung im zweistelligen Millionenbereich tragen. Diese treffe Unternehmen, welche nicht die Besondere Ausgleichsregelung im EEG in Anspruch nehmen können und daher künftig die volle KWK-Umlage zahlen müssen. „Gerade im Mittelstand führt die neue Regelung dazu, dass einzelne Unternehmen hohe Belastungen verkraften müssen. Das erzeugt weitere Unsicherheit angesichts der ohnehin hohen Energiekosten“, sagte Tillmann.

Das gleiche Problem stelle sich für die Betreiber von Chemieparks, die ebenfalls durch höhere Kosten benachteiligt sind, obwohl ihre Verbundstruktur Ressourcen und Klima schone. „Eigenstrom sollte grundsätzlich von der KWK-Umlage ausgenommen bleiben“, so Tillmanns Plädoyer. Zumindest sei eine Auffangregelung für betroffene Unternehmen nötig. Dies wäre laut Tillmann der richtige Weg, um Härtefälle im Mittelstand und bei Chemieparks zu vermeiden, die aufgrund der Neuregelung in Zukunft nicht mehr von der KWK-Umlage entlastet sind.

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