15.11.2010 • NewsBAuA

Reach-Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Mit dem Inkrafttreten der Reach-Verordnung am 1. Juni 2007 bereiten sich viele Betroffene intensiv auf die Anforderungen vor. Doch auch schon vor diesem Termin haben Industrieunternehmen und Behörden teilweise gemeinsam mit den Vorbereitungen für die Umsetzung dieser Verordnung begonnen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat dabei in verschiedenen nationalen und europäischen Pilotprojekten und Planspielen als auch in vorbereitenden Sitzungen zu Reach bei der europäischen Kommission teilgenommen. Die BAuA wurde schon Mitte 2006 durch ministeriellen Erlass beauftragt, zusammen mit anderen Bundesbehörden eine nationale Auskunftsstelle zu errichten und nach außen hin als diese aufzutreten.

Die Unterstützungsleistung bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Verfahren der Registrierung und Vorregistrierung unter Reach, doch wird gerade über die Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden über das Zulassungsverfahren, oder Umwelt und Verbraucherschutz betreffende Themen informiert und beraten.

Die Unterstützung beschränkt sich weiterhin nicht nur auf die direkte Beantwortung von Fragen, sondern enthält auch kostenlose Informationsbroschüren, Organisation und inhaltliche Durchführung von Reach-Veranstaltungen und bilateralen Fachgesprächen, als auch die Unterstützung von Reach-Veranstaltungen anderer Organisationen durch BAuA Referenten/innen. Die Internetseite w.reach-helpdesk.de liefert weiterhin vielfältige Informationen u.a. zur Betroffenheit, zu Verpflichtungen der nachgeschalteten Anwender und der Stoffidentität.

Dazu ist die nationale Auskunftsstelle die Kontaktstelle für die europäische Chemikalienagentur (ECHA). Um sicherzustellen, dass die Beratungstätigkeit der nationalen, in den EU-Mitgliedstaaten eingerichteten Auskunftsstellen abgestimmt ist, wurde ein Netzwerk dieser nationalen Helpdesks aufgebaut. Von der Industrie wird oft darauf hingewiesen, dass Deutschland als bedeutender Chemiestandort entsprechende Reach-Informationsangebote und Unterstützung besonders für kleine und mittelständige Unternehmen in der Landessprache benötigt. Die Beratung betroffener Unternehmen zu Reach-Pflichten ist ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Umsetzung der Reach-Verordnung und wird als eine Pflichtaufgabe von der nationalen Auskunftsstelle bei der BAuA wahrgenommen.

 

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