Neues aus dem VAA – Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Der Deutsche Führungskräfteverband ULA begrüßt die Zustimmung des Bundeskabinetts zum Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes.

Der deutsche Führungskräfteverband ULA, politischer Dachverband des VAA,...
Der deutsche Führungskräfteverband ULA, politischer Dachverband des VAA, begrüßt die Zustimmung des Bundeskabinetts zum Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes begrüßt. | © metamorworks – stock.adobe.com

Führungskräfte begrüßen Durchbruch für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
Der deutsche Führungskräfteverband ULA, politischer Dachverband des VAA, hat die Zustimmung des Bundeskabinetts zum Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes begrüßt. „Die Anhebung des steuerlichen Freibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von 1.440 EUR auf 5.000 EUR pro Jahr ist ein wirklicher Durchbruch, den die beiden FDP-geführten Ministerien BMF und BMJ ermöglicht haben. Damit kommt die Ampelkoalition einer langjährigen Kernforderung des Deutschen Führungskräfteverbands nach, endlich ein im europäischen Vergleich wettbewerbsfähiges Niveau bei der Beteiligung der Mitarbeiter zu ermöglichen“, erklärt ULA-Präsident Roland Angst. 
„Wer am Risiko und Erfolg seines Unternehmens beteiligt ist, ist mit mehr Engagement dabei. Als Stimme für Leistung und Verantwortung unterstützen wir die langfristig angelegte stärkere Teilhabe der Arbeitnehmer an der Entwicklung der Wirtschaft“, so Angst, auch wenn es um diese gerade nicht gutstehe. Dass mit dem taktischen Veto der Grünen zum Wachstumschancengesetz Steuererleichterungen für Firmen in Mil­liardenhöhe vorerst gestoppt werden, sei angesichts der schwierigen Lage vieler Branchen unverständlich. „Das ist das Gegenteil von guter und verantwortungsvoller Führung“, mahnt Angst.
„Aus unseren vielen Gesprächen mit den Sprecherausschüssen der leitenden Angestellten wissen wir, dass viele Unternehmen schon die bisherigen Spielräume nicht vollumfänglich ausschöpfen“, erklärt Angst. Damit die Mitarbeiterbeteiligung für breite Schichten einen wesentlichen Beitrag zur Vermögensbildung und Altersvorsorge leisten kann, sei aber entscheidend, dass die Unternehmen mitziehen. Daher sei es besonders erfreulich, dass der Freibetrag künftig auch durch Umwandlung von Arbeitsentgelt bis zu 2.000 EUR im Jahr ausgeschöpft werden kann. Für die notwendige Planungssicherheit der Unternehmen sei es ferner erforderlich, dass das Vorhaben zeitnah im Bundestag verabschiedet werde.

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