28.02.2012 • NewsKennzeichnungLebensmittel & ErnährungEU

Lebensmittel: Health-Claims-Verordnung tritt in Kraft

Lebensmittel: Health-Claims-Verordnung tritt in Kraft

Am 19. Januar 2007 trat die europäische Verordnung über Nährwert- und Gesundheitsbezogene Angaben in Kraft. Seitdem gelten neue Regeln für die Werbeaussagen und Kennzeichnungstexte von Lebensmitteln sowie Nahrungsergänzungsmitteln: Inhalte mit einem Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und der Gesundheit des Konsumenten müssen nun auf europäischer Ebene zugelassen werden. In der so genannten Health- Claims-Verordnung werden detaillierte Regeln für die Verwendung von nährwertbezogenen Angaben aufgestellt. So darf die Aussage „reich an Vitamin E“ z. B. nur noch verwendet werden, wenn in der Tagesportion eines Produkts mindestens 30 % der empfohlenen Tagesdosis gemäß Nährwert- Kennzeichnungsverordnung enthalten sind. Noch strenger sind die Regelungen für gesundheitsbezogene Angaben: Hier muss der Anbieter entweder selbst wissenschaftliche Beweise für seine Aussagen vorlegen oder sie müssen Teil einer europäischen Positivliste „generischer Health Claims“ sein. Die Übergangsfrist endet am 1. Juli.

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