26.11.2012 • NewsKartellamtBrenntagjoint venture

Kartellamt verbietet Brenntag/CG-Joint Venture

Das Bundeskartellamt hat dem Chemikalienhändler Brenntag die Weiterführung des Gemeinschaftsunternehmens CVH Chemie-Vertrieb untersagt.

Das Joint Venture zwischen dem Marktführer und seinem Mitbewerber CG Chemikalien beschränke den Wettbewerb, begründeten die Kartellwächter den Schritt. Es könne kartellrechtlich bedenklich sein, wenn Firmen, die eigentlich konkurrieren sollten, über eine Gemeinschaftsfirma zusammenarbeiten. Den Unternehmen sei nun eine Frist gestellt worden, um ihre Geschäfte rechtskonform zu gestalten.
Brenntag will gegen den Kartellamtsbeschluss vor Gericht ziehen. Der Chemiehändler werde dagegen Rechtsmittel einlegen, sagte ein Sprecher des Konzerns. Brenntag hält das Vorgehen der Wettbewerbshüter für nicht nachvollziehbar und stimme mit der Bewertung des Bundeskartellamts in keinem Sachverhalt überein. Das verhängte Verbot werde keinen Bestand haben, da sei Brenntag zuversichtlich, erklärte der Chemikaliendistributeur. Die CVH Chemie-Vertrieb besteht Konzernangaben zufolge bereits seit etwa 16 Jahren. Die Gemeinschaftsfirma ist ausschließlich auf den Chemikalienvertrieb in Deutschland ausgerichtet.

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