Glyphosat: Rechtssicherheit statt nationale Sonderwege

Der Bundesrat hat heute einer erneuten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) zugestimmt. Die Anpassung war notwendig, da das schon 2021 beschlossene nationale Anwendungsverbot von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln nach der erneuerten Wirkstoffgenehmigung des Herbizids 2023 im Widerspruch zum EU-Recht steht. Schon 2020 war Österreich mit dem Versuch, Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel auf nationaler Ebene zu verbieten, gescheitert.

Der Industrieverband Agrar (IVA) begrüßt den Beschluss und mahnt gleichzeitig vor weiteren nationalen Sonderwegen im Pflanzenschutz. Die Sicherheit und Unbedenklich des Wirkstoffs wurde von Zulassungsbehörden in aller Welt immer wieder bestätigt. Sachgemäß angewendet, leistet Glyphosat einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Landwirtschaft, hilft bei einer schonenden Bodenbearbeitung und beugt so Erosion vor.

IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer: „Für Landwirtschaft, Handel und Industrie herrscht endlich wieder Rechtsklarheit. Gleichzeitig hat sich abermals gezeigt, dass nationale Sonderwege im Pflanzenschutz der falsche Weg sind. Die europäische Harmonisierung im Pflanzenschutz und der Vorrang des europäischen Rechts sind ein hohes Gut. Entscheidungen über Genehmigungen und Zulassungen müssen zukünftig wieder auf wissenschaftlicher Basis getroffen werden und nicht nach vermeintlichen Opportunitäten der Tagespolitik.“

Damit die geänderte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung rechtzeitig in Kraft treten und Rechtssicherheit schaffen kann, wird eine offizielle Verkündigung spätestens bis zum 30. Juni 2024 benötigt.

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