20.09.2016 • NewsEU-KommissionEU-GesetzeEU-Verordnung

EU verschärft Regeln im Handel mit Chlorephedrin

Die Europäische Union setzt im Kampf gegen die synthetische Droge Crystal auf eine Gesetzesverschärfung. Nach Recherchen von "MDR Aktuell" wird deshalb die EU-Verordnung zu den sogenannten Drogenausgangsstoffen zum 21. September 2016 geändert.

Demnach fällt die Chemikalie Chlorephedrin künftig in die "Kategorie 1" der EU-Verordnung zu Drogenausgangsstoffen und unterliegt damit sehr starken Handelsrestriktionen sowie strengsten Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen. Die Chemikalie Chlorephedrin dient als Grundstoff für Crystal Meth, ist bisher leicht zugänglich und unter anderem in Erkältungspräparaten wie Hustensäften enthalten.

Vertreiber und Verwender der chemischen Substanz benötigen nach der neuen EU-Verordnung künftig eine Erlaubnis für den Besitz dieser Stoffe und für alle Arten von Vorgängen im Zusammenhang Chlorephedrin. Die Gesetzesverschärfung ist vor allem auf das jahrelange Betreiben der sächsischen und bayerischen Landesregierungen sowie Tschechiens zurückzuführen. Diese Länder sind besonders stark mit der Droge konfrontiert.

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