19.06.2013 • NewsWettbewerbshüterEULundbeck

EU verhängt Kartellstrafen gegen Pharmafirmen

Die europäischen Wettbewerbshüter haben gegen den dänischen Pharmakonzern Lundbeck, die deutsche Merck und sieben weitere Arzneimittelhersteller Kartellstrafen verhängt. Die Unternehmen hätten über Verträge den Marktstart billigerer Generika verhindert, begründete die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel den Schritt. Insgesamt belaufen sich die Strafzahlungen auf 146 Mio. €. Die höchste Einzelstrafe erhielt mit 94 Mio. € Lundbeck. Der Darmstädter Merck-Konzern muss 21,4 Mio. € zahlen, davon wurden 7,7 Mio. € gemeinsam gegen Merck und seine ehemalige britische Tochterfirma Generics UK verhängt, die inzwischen im Besitz des US-Konzerns Mylan ist.

Die EU-Kommission hatte 2009 einen umfassenden Untersuchungsbericht zu sogenannten Pay-for-Delay-Abkommen zwischen Pharmakonzernen und Generika-Anbietern vorgelegt. Mit solchen Verträgen verzögern Hersteller von Originalpräparaten den Markteintritt von günstigeren Nachahmern. "Vereinbarungen dieser Art schaden direkt den Patienten und nationalen Gesundheitssystemen, die ohnehin schon strenge Budgetvorgaben haben.", erklärte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia. Die Kommission werde solche Praktiken nicht dulden. In ihrem Bericht hatte die Kommission geschätzt, dass Patienten aufgrund derartiger Vereinbarungen bis zu 20% mehr für ihre Arzneien zahlen müssen.

Auch gegen die Generika-Firmen Arrow, Resolution Chemicals, Xellia Pharmaceuticals, Alpharma, A.L. Industrier und die indische Ranbaxy wurden Strafen verhängt. Den EU-Wettbewerbsregeln zufolge können die Wettbewerbshüter Strafen von bis zu 10% des Jahresumsatzes verhängen.

 

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