CG Chemikalien: Bundeskartellamt muss Schlappe hinnehmen

Nach einem langen Rechtsstreit zwischen der CVH Chemie-Vertrieb (CVH), der Brenntag Germany Holding (Brenntag) sowie der CG Chemikalien Holding (CG), und dem Bundeskartellamt entschied der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 25. November 2013 in einem Kartellverwaltungsverfahren, dass die Kosten eines Beschwerdeverfahrens und die in der Beschwerdeinstanz entstandenen außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführer dem Bundeskartellamt auferlegt werden und dass keine Rechtsbeschwerde zugelassen werde. Die Entscheidung ist jetzt rechtskräftig.

Damit endete eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen dem Bundeskartellamt der CVH, Brenntag und CG. Das Verfahren hat bei allen Beteiligten nicht nur erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen gebunden, sondern auch viele kritische Fragen von Kunden mit sich gebracht.

 

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