Die Europäische Kommission hat abermals eine Kartellbuße gegen Bayer wegen Preisabsprachen auf dem Markt für Synthetikkautschuk verhängt. Anders als in zwei Fällen aus den Jahren 2005 und 2006, in denen der Konzern höhere dreistellige Millionenbeträge bezahlen musste, fällt die Strafe in diesem Fall mit rund 28,9 Mio. € relativ gering aus. Nach Kommissionsangaben ist der Grund vor allem das vergleichsweise geringe Volumen des betroffenen Marktes und die recht kurze Dauer - von 2000 bis 2002 - des Kartells. Beteiligt war außerdem das japanische Unternehmen Zeon, das 5,4 Mio. € zahlen muss. Bayer bekam aufgrund der Kronzeugenregelung 30%, Zeon 20% des ursprünglichen Bußgelds erlassen. Bayers Buße wurde aber zugleich um 50% erhöht, weil das Unternehmen als Wiederholungstäter eingestuft wurde.
