Bayer: Bedingungen für Monsanto-Integration erfüllt

Nachdem Bayer am Donnerstag den Verkauf bestimmter Crop-Science-Geschäfte mit einem Umsatzvolumen von insgesamt rund 2,2 Mrd. EUR an BASF vollständig abgeschlossen hat, sind die Voraussetzungen für die Integration von Monsanto erfüllt. Bayer ist bereits seit dem 7. Juni 2018 alleiniger Eigentümer des Unternehmens.

Das US-Justizministerium hatte allerdings zur Auflage gemacht, dass die beiden Konzerne bis zum Abschluss des Verkaufs dieser Geschäfte, der nun komplett vollzogen ist, getrennte Unternehmen bleiben und als solche getrennt zu führen sind.

Der Konzern erwartet aus der Übernahme schon ab dem Jahr 2019 einen positiven Beitrag zum bereinigten Ergebnis je Aktie, der von 2021 an im zweistelligen Prozentbereich liegen soll. Von 2022 an sind jährliche Beiträge zum EBITDA vor Sondereinflüssen aus Synergien in Höhe von 1,2 Mrd. USD geplant.

Bezüglich des Glyphosat-Urteils in Kalifornien vom 10. August 2018 ist man der Auffassung, dass die Entscheidung der Jury im Widerspruch zu bestehenden wissenschaftlichen Erkenntnissen, jahrzehntelangen praktischen Erfahrungen und den Einschätzungen von Regulierungsbehörden weltweit steht. Gegen das Urteil sollen Rechtsmittel eingelegt werden.

Aufgrund der Auflagen des US-Justizministeriums war Bayer der Zugang zu detaillierten internen Informationen von Monsanto bisher verwehrt. Unter diesen Bedingungen sah sich der Konzern kaum in der Lage, aktiv und detailliert Stellung zu nehmen, soweit diese das Geschäft von Monsanto betreffen. Mit dem heutigen Tag erhält man auch die Möglichkeit, sich aktiv in die Verteidigung bei den Glyphosat-Verfahren und etwaigen anderen Rechtsstreitigkeiten, z. B. etwaigen Schadenersatzklagen bezüglich des Produkts Dicamba, einzubringen.

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