18.03.2020 • NewsBASFPharmaindustrieCOVID-19

Auch BASF verschiebt Hauptversammlung wegen Corona

BASF wird aufgrund der schnellen Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland die ordentliche Hauptversammlung des Unternehmens nicht wie geplant am 30. April 2020 im Congress Center Rosengarten durchführen können. Die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Aktionärinnen und Aktionären sowie der beteiligten Dienstleister hat höchste Priorität. Das Land Baden-Württemberg hat Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden vorerst bis 15. Juni 2020 untersagt.

Infolge der Verschiebung der Hauptversammlung kann die vorgeschlagene Dividende nicht wie geplant am 6. Mai 2020 ausgezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung.

In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Infektionswelle sowie der von den zuständigen Behörden angeordneten Maßnahmen strebt BASF an, die Hauptversammlung innerhalb der für Gesellschaften in der Rechtsform der Societas Europaea (SE) gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten nach Beginn des Geschäftsjahres (bis 30. Juni 2020) durchzuführen. Nach den anwendbaren aktienrechtlichen Vorschriften muss eine Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden.

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