26.09.2013 • NewsAmgenRabattvertragAusschreibung

Amgen: Rabattvertrag unwirksam

Amgen: Rabattvertrag unwirksam – Die Vergabekammer des Bundeskartellamts hat den Rabattvertrag zwischen Roche und der AOK Baden-Württemberg für zwei Epo-Produkte für unwirksam erklärt.

Gegen den Abschluss des Vertrages hatte Amgen rechtliche Schritte eingeleitet, weil der Vertrag wettbewerbswidrig - also ohne vorherige Ausschreibung - geschlossen worden war.

Das Bundeskartellamt schloss sich der Argumentation an. Der Vertrag entspreche nicht den rechtlichen Bestimmungen einer transparenten und diskriminierungsfreien Beschaffung von Antianämika.

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