Amgen: Rabattvertrag unwirksam

Amgen: Rabattvertrag unwirksam. Die Vergabekammer des Bundeskartellamts hat den Rabattvertrag zwischen Roche und der AOK Baden- Württemberg für zwei Epo-Produkte für unwirksam erklärt.

Gegen den Abschluss des Vertrages hatte Amgen rechtliche Schritte eingeleitet, weil der Vertrag wettbewerbswidrig – also ohne vorherige Ausschreibung – geschlossen worden war.

Das Bundeskartellamt schloss sich der Argumentation an. Der Vertrag entspreche nicht den rechtlichen Bestimmungen einer transparenten und diskriminierungsfreien Beschaffung von Antianämika.

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