
Heraeus nimmt aktive Rolle im Zulassungsprozess der Wirkstoffklasse der Freien Radikale ein
Biozidprodukte dürfen in Europa entsprechend der Biozid-Verordnung nur Biozid-Wirkstoffe enthalten, die von der ECHA (European Chemicals Agency) bewertet und zugelassen sind, ehe sie in Verkehr gebracht werden.