Personal & Karriere

Vibrationsmessungen am Arbeitsplatz

Infraserv Höchst als Vorreiter: Gesundheitsgefahren für Mitarbeiter reduzieren

19.08.2019 - Mit Messscheibe und Tablet ausgerüstet prüfen Heike Bauerfeld und Pascal Friedrich vor Ort die Vibrationen, die vom Gabelstapler auf den Fahrer wirken.

Die beiden Projektleiter im Schallschutz von Infraserv Höchst haben beim Institut für Arbeitsschutz den erstmalig angebotenen Fachkundenachweis mit Prüfung erfolgreich absolviert und sind damit – neben Mitarbeitern vom Institut für Arbeitsschutz – zwei von bundesweit nur fünf Personen, die Vibrationsmessungen im Arbeitsschutz gemäß rechtlicher Vorgaben durchführen dürfen.

Während bei den Gefährdungsbeurteilungen bisher vorrangig Lärmmessungen im Vordergrund standen, rücken nun ergänzend dazu Vibrationsmessungen in den Fokus. Denn auch von Vibrationen am Arbeitsplatz, wie zum Beispiel beim Fahren und Bedienen von Maschinen, können Gefährdungen für die Gesundheit entstehen. „Vibrationen haben nicht nur Auswirkungen auf Knochen und Gelenke, sondern auch auf Muskeln, Nerven und die Durchblutung sowie die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit“, so Pascal Friedrich. Durchblutungsstörungen, Nervenschädigungen sowie Knochen- und Gelenkerkrankungen können die Folge sein. Auch am Büroarbeitsplatz kann die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, zum Beispiel durch einen direkt angrenzenden Produktionsbereich, verringert sein.

Von Ganzkörper- bis zu Hand- und Arm-Vibrationen
Die Vibrationsmessungen am Arbeitsplatz werden bei Infraserv Höchst seit diesem Jahr sowohl für die eigenen Mitarbeiter als auch bei Kunden angeboten. Zuerst stehen bei der Prüfung das Profil des Mitarbeiters und eine Arbeitsanalyse im Vordergrund: Welche Tätigkeiten übt er wie häufig und wie lange aus? Wie ist die Schwingungsbelastung im jeweiligen Einsatzgebiet? Über den Zeitraum von acht Stunden wird ein Schwingungsgesamtwert, ein sogenannter Tages-Expositionswert, ermittelt. Dieser wird mit den rechtlich festgelegten Auslöse- und Expositionsgrenzwerten für Vibrationen abgeglichen, die in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung verankert sind.

„Wir messen zwei Arten von Vibrationen: zum einen die Ganzkörper-Vibrationen, bei denen mit einer Messscheibe die im Sitzen, Stehen oder Liegen in den Körper eingeleiteten Vibrationen gemessen werden, zum anderen die Hand- und Arm-Vibrationen, die beim Einsatz von handbetriebenen Geräten – wie Bohrmaschinen, Elektromeißel oder auch Hochdruckreinigern – hervorgerufen werden“, so Heike Bauerfeld.

Werden die festgelegten Auslöse- bzw. Expositionsgrenzwerte überschritten, ist ein geeignetes Vibrationsminderungsprogramm zur Reduzierung der Gefährdung gefordert. Dazu können verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden, wie beispielsweise der Einsatz von Schutzmatten oder sogenannten Vibrationshandschuhen, ein Maschinentausch oder auch Prozessveränderungen, um die Dauer des Arbeitseinsatzes an bestimmten Maschinen zu verringern.

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