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IG BCE: Arbeitszeitverkürzung um 90 Minuten erreicht

Potsdamer Modell bringt Beschäftigten Arbeitszeitvielfalt innerhalb fester Leitplanken

10.05.2017 -

Die IG BCE und der Arbeitgeberverband Nordostchemie haben sich in der fünften Verhandlungsrunde zum Manteltarifvertrag für die 30 500 Beschäftigten der ostdeutschen Chemie-Industrie in Potsdam auf ein bundesweit einmaliges modernes Arbeitszeitmodell geeinigt. Die Arbeitszeit wird langfristig um 90 Minuten verkürzt. Das Potsdamer Modell sieht einem neuen Vollzeitkorridor zwischen 32 bis 40 Wochenstunden vor. Innerhalb tariflich abgesicherter Leitplanken erhalten die Beschäftigten zudem mehr Souveränität über ihre Arbeitszeit.

Verhandlungsführer Peter Hausmann: „Wir haben 90 Minuten gefordert und wir haben 90 Minuten erreicht. Mit dem Potsdamer Modell haben wir einen zukunftsweisenden Abschluss. Arbeitszeit betrieblich innerhalb fester Leitplanken bedarfsgerecht festzulegen, ist bundesweit einmalig. Der kollektive Vollzeitkorridor bildet den Rahmen für mehr Arbeitszeitvielfalt. Und die Beschäftigten können ihre Arbeitszeit künftig an individuelle Bedürfnisse und unterschiedliche Lebensphasen anpassen. Wichtig ist, dass wir auch kleinere Betriebe mitnehmen. Wir werden deshalb in den kommenden Monaten eine Qualifizierungsoffensive starten und gemeinsam mit den Arbeitgebern auf Sozialpartnerveranstaltungen die erfolgreiche Einführung der neuen Arbeitszeitinstrumente unterstützen.“

Der Tarifvertrag im Einzelnen
Die Regelung basiert auf zwei Säulen. In einem neuen kollektiven Vollzeitkorridor legen die Betriebsparteien die wöchentliche betriebliche Arbeitszeit zwischen 32 bis maximal 40 Stunden fest. Diese Arbeitszeit muss dabei nicht für den gesamten Betrieb gelten, sondern kann für einzelne Betriebsteile und auch Arbeitnehmergruppen wie beispielsweise Schichtarbeitnehmer unterschiedlich ausfallen.

Finden die Betriebsparteien keine Einigung, kommt ein Stufenmodell zur Reduzierung der Arbeitszeit um 90 Minuten bei vollem Entgeltausgleich zum Einsatz. Demnach wird ab Januar 2019 die Arbeitszeit um eine halbe Stunde reduziert, weitere Schritte zur Reduzierung um jeweils 30 Minuten erfolgen jeweils am Anfang der Jahre 2021 und 2023.

Neben den kollektiven Regelungen wird als zweite Säule die Möglichkeit eines individuellen Korridors eingeführt. Die Betriebsparteien entscheiden über die Einführung einer individuellen Wahlarbeitszeit, die genauen Verfahrensregeln werden in Betriebsvereinbarungen definiert.

Darüber hinaus definieren die Tarifvertragsparteien in einer gemeinsamen Erklärung die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt als Handlungsfeld künftiger Arbeitszeitpolitik. Bei Themen wie mobilem Arbeiten und Erreichbarkeit müssen die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Einklang gebracht werden.