
Pflichten und Fristen bei der Beschränkung von Mikroplastik
Im September 2023 hat die EU eine umfassende Beschränkung von absichtlich zugesetzten synthetischen Mikroplastikpartikeln veröffentlicht (REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Anhang XVII, Eintrag 78). Das hat weitreichende Folgen für Hersteller, Importeure, Händler und industrielle Verwender von Mikroplastikpartikeln. Welche genau das sind, ist auf den ersten Blick nicht sofort erkennbar.