07.02.2022 • News

VCI künftig amtlicher Lobbyist

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat heute seine Freischaltung im Lobbyregister des Deutschen Bundestags beantragt. Als Mit-Initiator der „Allianz für Lobbytransparenz“ ist dem Chemieverband dieser Eintrag nicht nur Pflicht, sondern Ehrensache.

VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup: „Dass ein Branchenverband mit rund 1.900 Unternehmen und etwa 500.000 Beschäftigten seine Interessen in politische Entscheidungsprozesse offen und transparent einbringen kann, ist ein wichtiger Baustein unserer parlamentarischen Grundordnung. Für uns war das immer ein Selbstverständnis, jetzt ist es auch amtlich. Dennoch darf das Lobbyregistergesetz in seiner jetzigen Form nur ein erster Schritt sein und muss zwingend auch auf andere Interessenvertreter ausgeweitet werden, so wie es die Koalition versprochen hat.“

Das aktuelle Lobbyregistergesetz enthält schlichtweg zu viele Ausnahmen. Wichtige Organisationen sind ausgenommen und fehlen. Große Entrup fordert daher: „Gleiche Regeln für alle Interessenvertreter. Wo wir transparent bleiben, wirken andere weiter im Nebel. Zudem müssen die vielen Unklarheiten und Unschärfen, die das Gesetz noch enthält, konkretisiert werden.“

Zahlen und Erläuterungen
Interessenvertretung ist der zentrale Verbandszweck des VCI. Als einer der größten Wirtschaftsverbände und einer der reguliertesten Branchen Deutschlands wendet der VCI mit 8,2 Mio. EUR einen deutlichen Anteil seiner Beitragseinnahmen für die Interessenvertretung auf Bundesebene auf. Insgesamt sind 90 Personen, davon ein Großteil nur zeitanteilig (30 Vollzeitäquivalente) mit der Vorbereitung und Umsetzung der Interessenvertretung beschäftigt. Dazu werden circa 170 Ausschüsse und Arbeitskreise geführt. Hier wird die Positionierung mit den Mitgliedern erarbeitet, um in politischen Prozessen jeweils die Sicht der gesamten Branche einzubringen.

Die gemeldeten Aufwendungen umfassen:

•             Personal- und Arbeitsplatzkosten wie Büro und Miete.
•             Reise- und Veranstaltungskosten
•             Mitgliedsbeiträge für andere Verbände.

Aufgrund vom Register verlangter Mehrfachzählungen ist ein Aufsummieren der finanziellen Aufwendungen ganzer Branchen nicht möglich. Auch große Teile des gesamten Ausgabenvolumens müssen und dürfen nicht eingetragen werden. Hierzu zählen wesentliche Teile der VCI-Landesverbandsstruktur, die größten Teile der Öffentlichkeitsarbeit oder die Teile der Ausschuss- und Arbeitskreisbetreuung, die nicht unter das Lobbyregistergesetz fallen. Darüber hinaus betreibt der VCI auch Interessenvertretung bei europäischen Institutionen, die im Berliner Lobbyregister weder meldepflichtig noch meldefähig sind. Der VCI ist hierfür seit Jahren im EU-Lobbyregister eingetragen.

© VCI
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