TTIP und CETA: VCI fordert Aufklärung statt Panikmache

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hält die von Foodwatch gezogenen Schlussfolgerungen aus einem heute vorgestellten Rechtsgutachten zum Vorsorgeprinzip für Panikmache. Professor Reinhard Quick, Leiter des VCI-Europabüros und im Verband für Außenwirtschaft zuständig, sagt: „Das Anwenden des Vorsorgeprinzips in Europa wird weder durch das Abkommen CETA noch künftig durch TTIP behindert oder verhindert. Das Vorsorgeprinzip findet in der europäischen Regulierung vor allem im Umweltrecht Anwendung – und zwar immer dann, wenn die Datenlage nicht wissenschaftlich ausreichend ist.“

Der VCI weist darauf hin, dass die Vertragsparteien das Recht behalten, vorsorgende Maßnahmen zu treffen. Unterschiedliche Auffassungen zwischen den USA und der EU über die Anwendung des Vorsorgeprinzips spielten dabei keine Rolle. „Die EU erlaubt frühzeitig vorbeugende Maßnahmen. Die USA treffen ebenfalls vorsorgende Maßnahmen, kennen aber das Vorsorgeprinzip als solches nicht. Die unterschiedliche Handhabung in Europa und den USA wird sich weder durch TTIP noch durch das CETA-Abkommen mit Kanada ändern“, so Quick.

Beide Abkommen integrierten außerdem den Vorsorgegedanken, der auch im WTO-Abkommen über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen Anwendung findet. Sie machen deutlich, dass beide Seiten Regulierungsautonomie besitzen, betont der VCI. Damit könnten vorsorgende Maßnahmen der jeweils anderen Seite nicht angegriffen werden – außer sie verstoßen gegen die Vorschriften der Welthandelsorganisation. Dann ist eine Klage bei der WTO aber auch heute schon möglich.
Auch die regulatorische Kooperation, die die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen unter dem Gesichtspunkt der Freiwilligkeit regelt, schränkt das Vorsorgeprinzip nicht ein. Wenn sich die Staaten wegen unterschiedlicher Herangehensweisen nicht einigen können, sind sie weder durch CETA noch künftig durch TTIP verpflichtet, ihre Regulierung zu ändern.

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