02.05.2012 • Newscarbon nanotubesEmissionenH.C. Starck

BUND kritisiert Risiken von Nanotubes

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Coordination gegen Bayer-Gefahren kritisieren die geplante Genehmigung einer Produktionsanlage für sogenannte Carbon Nanotubes (CNT) in Laufenburg am Oberrhein. Claudia Baitinger vom BUND NRW wird hierzu in der  Hauptversammlung von Bayer in den Kölner Messehallen sprechen. Erwartet werden rund 4.000 Aktionärinnen und Aktionäre. Mehrere Umweltverbände und Privatpersonen hatten Einwendungen gegen die Genehmigung der Anlage eingereicht. "Ein mit Nanotubes vergleichbares Material kommt in der Natur nicht vor. Der derzeitige Wissensstand zum Gefahrenpotential von CNT ist zudem gering - dies ist angesichts einer geplanten Großproduktion nicht zu akzeptieren," sagte Claudia Baitinger, Chemieexpertin des BUND. Die derzeit gültigen Umwelt- und Arbeitsschutzgesetze seien geschaffen worden, als Nanoteilchen noch nicht großtechnisch produziert wurden. Die Genehmigungsverfahren für die Anlagen in Leverkusen oder Laufenburg seien daher mit den bestehenden Regelungen nicht beherrschbar.

Die Laufenburger Anlage, die von der Firma H.C. Starck im Auftrag der Bayer MaterialScience AG betrieben wird, hatte im Jahr 2006 eine befristete Genehmigung als Versuchsanlage erhalten. Die Produktion soll nun von 30 auf 75 t pro Jahr ausgeweitet werden und eine dauerhafte Genehmigung erhalten. Bayer selbst betreibt in Leverkusen ebenfalls eine Versuchsanlage, die sogar eine maximale Kapazität von 200 Jahrestonnen besitzt. Da diese nicht wie geplant funktioniert, soll nun auf die Anlage in Laufenburg ausgewichen werden.

Die von Bayer MaterialScience produzierten Carbon Nanotubes (CNTs), winzige Röhrchen aus Kohlenstoff, sollen nach Angaben von Bayer in Lacken, beim Bau von Rotorblättern und in Sportartikeln eingesetzt werden. Tierversuche zeigen, dass bestimmte CNTs die Entstehung von Krebs ähnlich wie Asbestfasern begünstigen können. DNA-Schäden der Aorta sind ebenso möglich wie eine Beeinträchtigung der Lungenfunktion. Nanotubes können vom Körper sowohl über die Atemwege als auch über die Haut aufgenommen werden. Aus Sicht der Umweltverbände müsse der Betreiber vor einer Genehmigung hinreichend plausibel darlegen, dass von der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen, welche Emissionen und Immissionen in welcher Höhe zu erwarten sind, welche Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit damit verbunden sind, wie hoch die Belastung innerhalb der Anlage ist und welche Mengen dieses speziellen Feinstaubs bei einem Störfall austreten können. Dies habe man in der erforderlichen Transparenz bislang vermisst.

 

 

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